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Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung

Das Marburger „Institut für Rechtsgeschichte“ blickt auf eine über 60-jährige Geschichte zurück. Am 19. April 1947 wurde das ursprüngliche „Institut für Papyrusforschung und antike Rechtsgeschichte“ gegründet. Das Institut am Fachbereich Rechtswissenschaften der Philipps-Universität Marburg in seiner heutigen Form wurde durch einen Fakultätsbeschluss im Jahr 1962 ins Leben gerufen; beide Institute wurden 1977 vereint unter dem Namen „Institut für Rechtsgeschichte und Papyrusforschung“. Ursprünglich war das Institut den Forschungsschwerpunkten seiner Angehörigen gemäß in Abteilungen untergliedert.

Das „Institut für Papyrusforschung und antike Rechtsgeschichte“ leitete zunächst Prof. Dr. Emil Kießling, seit dem Wintersemester 1969/70 dann Prof. Dr. Hans-Albert Rupprecht. Das „Sammelbuch griechischer Papyrusurkunden aus Ägypten“ wurde, genau wie das dazugehörige „Wörterbuch“ und die „Berichtigungsliste“, lange Jahre von den beiden Direktoren herausgegeben – nunmehr liegt es in Heidelberger Händen. Hans-Albert Rupprecht hat zudem Bd. 1 zum „Recht der griechischen Papyri Ägyptens“ von Hans-Julius Wolff herausgegeben, der 2002 als Teil des „Handbuchs der Altertumswissenschaften“ erschienen ist. Am Institut befindet sich auch die 49 auf Griechisch bzw. Demotisch beschriebene Papyrusfragmente umfassende Papyrussammlung der Philipps-Universität Marburg.

Gründungsdirektor der Germanistischen Abteilung war Prof. Dr. Hermann Krawinkel (bis 1963), sein Nachfolger wurde 1965 Prof. Dr. Dr. Ekkehard Kaufmann. Seit 1972 hatte Prof. Dr. Dieter Werkmüller die damals neu geschaffene Professur für Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht inne; seit 1989 gehörte Prof. Dr. Stephan Buchholz der Germanistischen Abteilung an. Zu den verdienstvollen Projekten der Germanistischen Abteilung zählt die Herausgabe und Redaktion der 1. Auflage zum „Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte“ durch Ekkehard Kaufmann und Dieter Werkmüller, wobei letzterer auch noch zu den Herausgebern der derzeit konsekutiv erscheinenden 2. Auflage zählt.

Die Romanistische Abteilung wurde zunächst ab 1962 von Prof. Dr. Dr. Fritz Schwarz geleitet (bis 1970), der in seiner Marburger Zeit die 3., 4. und 5. Auflage des von Gerhard Dulckeit begründeten Lehrbuchs zur „Römischen Rechtsgeschichte“ herausgab, das nunmehr unter den Namen von Wolfgang Waldstein und J. Michael Rainer erscheint. 1971 übernahm Prof. Dr. Dr. Fritz Sturm die Leitung der Abteilung, 1978 Prof. Dr. Dietrich Simon, der von 1988 bis 1994 als Präsident der Philipps-Universität fungierte. Zum Wintersemester 1996/97 wurde Prof. Dr. Ralph Backhaus nach Marburg berufen und hatte bis 2016 die Professur für Bürgerliches Recht und Römisches Recht inne.

Während Prof. Dr. Sonja Meier an der Philipps-Universität auf der Professur für Bürgerliches Recht und Europäische Rechtsgeschichte forschte und lehrte (2009-2012), wurde das Institut um eine Europäische Abteilung ergänzt.

Seit seiner Berufung an die Philipps-Universität zum 1. Oktober 2016 als Nachfolger von Ralph Backhaus auf der Professur für Bürgerliches Recht und Römisches Recht ist Prof. Dr. Constantin Willems dem Institut zugeordnet; die Abteilungsstruktur hat sich mithin vorerst erübrigt. Forschungsprojekte, Lehr- und Vortragsveranstaltungen des Instituts werden sowohl das römische Recht als auch die europäische Rechtsgeschichte betreffen.