Hauptinhalt

Formalia und FAQ

Formalia/Informationen zu Klausuren

  • Zulässige Hilfsmittel zu Klausuren

    Erlaubte Hilfsmittel für die Klausuren „Buchführung & Abschluss“ sowie „Jahresabschluss“ im Bachelorstudium sind

    (1.) ein nicht-programmierbarer Taschenrechner sowie
    (2.) unkommentierte (deutsche) Wirtschaftsgesetze (insbesondere HGB und AktG).

    Farbige Markierungen/Unterstreichungen im Gesetz sowie „Post-Its“ ohne konkrete inhaltliche Beschriftungen, aber mit einer allgemeinen Paragrafenbezeichnung (z.B. § 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze) sind möglich.

    Erlaubte Hilfsmittel für die Klausur „Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse“ (Bachelor) sowie die Klausuren in den Vertiefungsveranstaltungen (Masterstudiengänge) sind

    (1.) ein nicht-programmierbarer Taschenrechner sowie
    (2.) unkommentierte (deutsche) Wirtschaftsgesetze.

    Internationale Standards zur Rechnungslegung (z.B. IFRS/IAS oder US-GAAP) sowie zum Prüfungswesen (z.B. ISA) dürfen nicht benutzt werden.

    Farbige Markierungen/Unterstreichungen im Gesetz sowie „Post-Its“ ohne konkrete inhaltliche Beschriftungen, aber mit einer allgemeinen Paragrafenbezeichnung (z.B. § 252 HGB: Allgemeine Bewertungsgrundsätze) sind möglich.

    Erlaubte Hilfsmittel für die Klausuren im Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Bachelor und Master) sind

    (1.) ein nicht-programmierbarer Taschenrechner,
    (2.) unkommentierte (deutsche) Steuergesetze und Steuerrichtlinien sowie
    (3.) ggf. aktuelles OECD-Musterabkommen (nur für Modul "Internationales Steuerrecht").

    Farbige Markierungen/Unterstreichungen im Gesetz sowie „Post-Its“ ohne konkrete inhaltliche Beschriftungen, aber mit einer allgemeinen Paragrafenbezeichnung (z.B. § 1 EStG: Steuerpflicht) sind möglich.

  • Regelungen zur Vorkorrektur von Klausuren

    Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Vorkorrektur von Klausuren folgende Regelungen:

    Die Mitarbeiter/-innen der Professur bemühen sich um eine schnellstmögliche Korrektur von Klausuren in den BSc- und MSc-Programmen, so dass Anträge auf Vorkorrektur auf wenige Fälle beschränkt sein sollten. Anträge auf Vorkorrektur können ausschließlich in folgenden Fällen gestellt werden (sofern die betreffende Klausur an der Professur für Rechnungslegung nachweislich unmittelbar für das Vorhaben bestanden sein muss und enge Fristen zu wahren sind!):

    - Geplante Auslandsaufenthalte,
    - Geplante Studienortwechsel,
    - Geplante Praktika.

    Begründete Anträge (inklusive aussagekräftiger Nachweise!) sind schriftlich im Sekretariat der Professur zu den regulären Öffnungszeiten spätestens eine Woche vor der Klausur abzugeben.

  • Regelungen zur Klausureinsichtnahme

    Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in Klausuren folgende Regelungen:

    Der Lehrstuhl bietet nach der Bekanntgabe der Noten sowohl aus dem ersten als auch aus dem zweiten Klausurenzeitraum (Nachschreibklausuren) jeweils einen zentralen Termin zur Einsichtnahme in die Klausuren an. Die Termine für die Einsichtnahme werden auf der Homepage der Professur in der Rubrik "Aktuelle Nachrichten" ca. 10 Tage vorher angekündigt. Nach der Anmeldung per Email im Sekretariat der Professur (rlsek@wiwi.uni-marburg.de) wird Ihnen eine genaue Uhrzeit für die Einsichtnahme mitgeteilt. Geben Sie bei der Anmeldung bitte Ihren Namen und Vornamen, Ihre Matrikelnummer und das Fach, in dem Sie die Klausur geschrieben haben, an. Unter Vorlage des Studierendenausweises besteht an den Terminen dann die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Klausur, nicht jedoch zur Diskussion über die Aufgabenstellung und/oder die konkret vorgenommenen Bewertungen einzelner Aufgaben. Die Einsichtnahme ist zeitlich pro Klausur auf 15 Minuten begrenzt und erfolgt einzeln für jede/n Teilnehmer/-in. Stifte und Papier dürfen zur Einsichtnahme ebenso nicht mitgebracht werden wie Mobiltelefone, Notebooks oder Kameras. Dem Charakter einer Einsichtnahme entsprechend stellt die Professur zudem keine Musterlösungen zur Verfügung.

    Bei etwaigen Beanstandungen können Sie – unter Angabe des konkreten (inhaltlichen) Grundes – innerhalb von 5 Tagen nach der Einsichtnahme (Nachweis ggf. durch den Poststempel!) einen schriftlichen (auch per Email) Antrag auf „Nachprüfung“ stellen, den Sie bitte im Sekretariat der Professur unter Angabe Ihrer Matrikelnummer sowie Ihres Email-Accounts abgeben. Das Ergebnis dieser wiederholten Klausurdurchsicht teilen wir Ihnen anschließend per Email mit. 

    Klausureinsichtnahmen können sowohl nach den Prüfungsordnungen des Fachbereichs als auch nach den "Allgemeinen Bestimmungen der Philipps-Universität Marburg" nur persönlich vorgenommen werden. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist nicht möglich.

Formalia/Informationen zu Seminaren/wissenschaftlichen Arbeiten

Formalia/Informationen zu Gutachten und Anerkennungsfragen

  • Gutachten für Masterbewerbungen

    Aufgrund einer stark gestiegenen Anzahl an Nachfragen nach Gutachten für Masterprogramme sind wir gezwungen, unsere Vorgaben zu konkretisieren. Bitte lesen Sie daher das Folgende sorgfältig durch, bevor Sie sich an die Professur wenden.

    Personenkreis: Wer kann sich um ein Gutachten für Masterprogramme bewerben?

    Studenten können grundsätzlich nur ein Gutachten für Ihre Masterbewerbungen bekommen, wenn sie an beiden Bachelorvorlesungen ("Jahresabschluss", "Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse") erfolgreich teilgenommen und an der Professur für Rechnungslegung ein Seminar belegt oder die  Bachelorarbeit erstellt haben. Eine einfache Teilnahme an den Vorlesungen und Klausuren "Jahresabschluss" und "Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse" reicht NICHT aus!

    Verfahrenshinweise: Wie kann ich mich um ein Gutachten für meine Masterbewerbung bemühen?

    Bevor Sie sich an uns wenden, sammeln Sie bitte frühzeitig alle Unterlagen (Notenauszug, Lebenslauf, Informationen über das beabsichtigte Masterprogramm, ggf. Motivationsschreiben, notwendige Formulare, sonstige Zeugnisse etc.) zusammen. Es ist Ihre Aufgabe, diese vollständig zu haben. Bitte wenden Sie sich dann mit den notwendigen Unterlagen zuerst per Email an das Sekretariat der Professur oder geben Sie die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Sekretariats direkt an der Professur ab. Beachten Sie bitte, dass eine sofortige Erstellung des Gutachtens in jedem Fall  NICHT möglich ist. Die Bearbeitung eines Antrags nimmt mindestens zwei WOCHEN in Anspruch. Berücksichtigen Sie diesen Zeitraum unbedingt bei Ihren Planungen! Ausnahmen sind aus organisatorischen Gründen NICHT möglich!

    Zuständigkeiten: Welche Art des Gutachtens kann ich an der Professur für Rechnungslegung bekommen?

    Die Professur erstellt grundsätzlich frei formulierte Gutachten. Ein formalisiertes Einzelblatt kann zusätzlich ausgefüllt werden. Der zeitliche Aufwand erlaubt es uns hingegen NICHT, mehrseitige detaillierte Fragebögen zu beantworten. Ebenso können im Kontext von Bewerbungen für Masterprogramme "Allgemeine Referenzschreiben" ("To whom it may concern...") NICHT erstellt werden.

  • Gutachten für Austauschuniversitäten, Stipendienprogramme und sonstige Auslandsaufenthalte

    Die Professur ermuntert die Studierenden, sich um einen Auslandsaufenthalt zu bemühen. Gerne sind wir bereit, dies durch die Erstellung von Gutachten für Austausch- oder Stipendienprogramme zu unterstützen. Beachten Sie aber bitte die folgenden Hinweise, um eine zügige und sorgfältige Ausstellung der Gutachten zu gewährleisten.

    Personenkreis: Wer kann sich um ein Gutachten für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Studierende können grundsätzlich nur ein Gutachten für einen Auslandsaufenthalt bekommen, wenn sie an einer Veranstaltung der Professur teilnehmen oder teilgenommen haben. Idealerweise haben Sie eine oder mehrere Klausuren der Professur mit guten bis sehr guten Ergebnissen bestanden.

    Verfahrenshinweise: Wie kann ich mich um ein Gutachten für einen Auslandsaufenthalt bewerben?

    Bevor Sie sich an uns wenden, sammeln Sie bitte alle Unterlagen (Informationen über das beabsichtigte Programm/die gewünschte Auslandsuniversität, Notenauszug, Lebenslauf, ggf. Motivationsschreiben, ausgefülltes Formblatt etc.) zusammen. Es ist Ihre Aufgabe, sich über die Fristen, Voraussetzungen und Vorgaben Ihres Programms zu informieren. Bitte wenden Sie sich dann mit den notwendigen Unterlagen und Informationen zuerst per Email an rlsek@wiwi.uni-marburg.de oder geben Sie die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Sekretariats an der Professur ab.  Beachten Sie bitte, dass eine sofortige Erstellung des Gutachtens in jedem Fall NICHT möglich ist. Die Bearbeitung eines Antrags  nimmt mindestens zwei WOCHEN in Anspruch. Berücksichtigen Sie diesen Zeitraum unbedingt bei Ihren Planungen! Ausnahmen sind aus organisatorischen Gründen NICHT möglich!

    Zuständigkeiten: Welche Art des Gutachtens kann ich an der Professur für Rechnungslegung bekommen?

    Die Professur erstellt grundsätzlich frei formulierte Gutachten. Wir sind natürlich auch gerne dazu bereit, das entsprechende Formular, das in der Regel verlangt wird (z.B. für Austauschprogramme der Philipps-Universität), auszufüllen. Die Professur erstellt die Gutachten immer in zweifacher Ausfertigung. Bitte geben Sie also eventuelle Formulare doppelt ab. Sollten Sie mehr als zwei Ausfertigungen benötigen, weisen Sie bitte frühzeitig darauf hin. Die Gutachten werden den Studierenden in einem versiegelten Umschlag übergeben, so dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

  • Anerkennung internationaler Studienleistungen

    Die Professur erkennt bei einem entsprechenden Nachweis im Ausland erbrachte Studienleistungen gerne an. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang aber folgende Grundsätze:

    Leistungsnachweise von Partneruniversitäten:

    Bei Leistungsnachweisen von Partneruniversitäten innerhalb institutionalisierter Austauschprogramme der Philipps-Universität Marburg erfolgt die Anerkennung nach den fachbereichseinheitlichen Richtlinien für die Anerkennung im Fach Betriebswirtschaftslehre, welche Sie auf der Seite des Prüfungsbüros finden.

    Leistungsnachweise sonstiger ausländischer Hochschulen:

    Die Anerkennung ausländischer Studienleistungen sonstiger ausländischer Hochschulen als Schein für die Veranstaltung „Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse“ (Bachelor) kann unter der Maßgabe erfolgen, dass mindestens die Hälfte des im Ausland behandelten Inhalts zum Stoff der hiesigen Veranstaltung deckungsgleich ist. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorgabe sollten Sie vor einem Aufenthalt an einer ausländischen Universität mit den Mitarbeitern der Abteilung über das jeweilige Kursangebot sprechen und sich die Möglichkeiten einer Anerkennung aufzeigen lassen.

    Die Veranstaltungen im Masterstudiengang können dann durch im Ausland erbrachte Leistungen substituiert werden, sofern die Inhalte der ausländischen Kurse eine sehr hohe (> 75%) Deckungsgleichheit zu den Veranstaltungen in Marburg aufweisen. Zur Gewährleistung der Einhaltung dieser Vorgaben sollten Sie vor einem Aufenthalt an einer ausländischen Universität auch im Rahmen des Masterstudiengangs) mit den Mitarbeitern der Abteilung über das Kursangebot sprechen und sich Möglichkeiten einer Anerkennung aufzeigen lassen.

    Im Falle sonstiger ausländischer Hochschulen orientiert sich die Umrechnung der Noten an klaren lehrstuhleigenen Vorgaben. Für die konkrete Anerkennung werden zwingend eine detaillierte Gliederung der Veranstaltung, der Umfang der Prüfungsleistungen sowie die Notenverteilung innerhalb des Kurses benötigt. Sämtliche Unterlagen sind im Sekretariat des Lehrstuhls einzureichen.

    Verfahrensweise & Zuständigkeiten:

    Verfahrenshinweise: Wie bekomme ich ausländische Leistungen anerkannt?

    Bitte klären Sie die Anerkennung von Kursen VOR Antritt des Auslandsaufenthalts. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zwecke mit den notwendigen Unterlagen (Laufzettel, (aussagekräftige!) Kursbeschreibung, ggf. Literaturliste etc.) zuerst per Email an rlsek@wiwi.uni-marburg.de oder geben Sie die Unterlagen während der Öffnungszeiten des Sekretariats am Lehrstuhl ab. Beachten Sie bitte, dass eine sofortige Anerkennung in jedem Fall NICHT möglich ist. Die Bearbeitung eines Antrags nimmt mindestens EINE WOCHE in Anspruch. Berücksichtigen Sie diesen Zeitraum unbedingt bei Ihren Planungen! Ausnahmen sind aus organisatorischen Gründen NICHT möglich!

    Zuständigkeiten: Welche Leistungen werden am Lehrstuhl anerkannt?

    Die Anerkennung von ausländischen Studienleistungen ist in der Forschungs- und Lehrsäule "Accounting & Finance" dezentral organisiert, d.h. jede Abteilung nimmt die Anerkennungen vor, die in den jeweiligen inhaltlichen (Lehr-)Bereich fallen. Entsprechend werden am Lehrstuhl für Rechnungslegung nur Kurse aus den unmittelbaren Bereichen der "Rechnungslegung", des  "Prüfungswesens", der "Unternehmensbewertung" und der "Corporate Governance" anerkannt. Sofern Kurse keinen dominanten, aber immerhin noch einen deutlich erkennbaren Bezug zu einem dieser Themenbereiche (im Sinne einer "Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre") aufweisen, können Sie sich zwecks Anerkennung ebenfalls an die Abteilung wenden. In allen anderen Fällen stark spezialisierter Kurse kontaktieren Sie bitte die jeweiligen Fachvertreter.

Bibliothek der Professur für Rechnungslegung

  • Öffnungszeiten und Ausleihe

    Die Bibliothek der Professur für Rechnungslegung (Standort 61) ist zu den Öffnungszeiten des Sekretariats erreichbar.

    Die in unseren Räumlichkeiten aufgestellten Werke sind Präsenzexemplare und unterstützen die Arbeit der Teammitglieder. Ausleihen sind in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit in Einzelfällen möglich. Die Leihfrist beträgt eine Woche. Bei der Ausleihe von Literatur haben Sie bitten den genauen Titel des gewünschten Werkes sowie die Signatur parat und bringen Sie bitten Ihren Studierendenausweis mit.

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Sekretariat.