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Praktikum

Das Studium des B.A. Deutsche Sprache und Literatur sieht in seinem Verlauf (idealerweise zwischen dem 4. und 5. Semester) ein mind. sechswöchiges Vollzeit-Praktikum vor, das in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet wird. Das Praktikum sollte einen direkten Bezug zu den Studieninhalten besitzen, wobei dieser Zusammenhang zwischen beruflicher und wissenschaftlicher Praxis abschließend in einem ausführlichen Praktikumsbericht reflektiert wird.
Praktika, die vor Antritt des Studiums abgeleistet wurden, können nicht anerkannt werden.

Ihre Aufgabe ist es, sich möglichst schon zu Beginn des Studiums und damit rechtzeitig wie auch selbstständig einen Praktikumsplatz zu suchen, der mit dem vor dem Praktikum wahlweise von Ihnen zu absolvierenden Modul B2 „Literaturvermittlung in den Medien“; B3 „Deutsch als Fremdsprache“ beziehungsweise B4 „Angewandte Kommunikation und Textproduktion“ korrespondiert.

Schein für die Beilage zum Praktikumsbericht

Bei der Planung und Anerkennung Ihres Praktikums werden Sie von einer Mentorin oder einem Mentor unterstützt. Wer Ihr Mentor oder Ihre Mentorin ist erfahren Sie zu Beginn Ihres Studiums. Die Mentor/-innen sind Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle behilflich, bestätigen Ihnen vor Praktikumsantritt deren Eignung im Rahmen des Studiengangs und nehmen nach dem Praktikum Ihren Praktikumsbericht entgegen. Eine enge Absprache mit Ihrer Mentorin oder Ihrem Mentor ist also dringend und schon vor Aufnahme des Praktikums zu empfehlen.

Weitere Informationen zum Mentoring

Sie verfassen einen 10- bis 15-seitigen Bericht, der sich an der Praktikumsrichtlinie orientieren sollte. Dieser Bericht wird schlussendlich von Ihrem Mentor gelesen, unbenotet als bestanden/nicht bestanden bewertet. Der somit erzielte Abschluss des Praktikums bedeutet das erfolgreiche Bestehen des Moduls B5 “Literaturvermittlung in den Medien“; B6 „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. B7 „Angewandte Kommunikation und Textproduktion“.

Konkrete und verbindliche Informationen zu den Anforderungen an Ihr Praktikumsmodul entnehmen Sie bitte der Anlage 3 (Praktikumsrichtlinie) der Studienordnung.

Zur Studienordnung