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Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer ist mein Ansprechpartner für das Learning und das Change Agreement im Fach Deutsch? Was muss eingereicht werden?
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Frau Sourjikova in ihrer Sprechstunde in Verbindung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo werden im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet? Was muss vorgelegt werden?
In der Sprechstunde von Frau Dr. Wolanska.
Einzureichende Dokumentation:
1. Transcript of Records der Gasthochschule
2. Bescheinigungen über das Erbringen von Leistungen, die auf dem Transcript of Records nicht genannt sind, z. B. Hausarbeiten, Essays etc., Hausarbeiten oder Portfolios, die im Ausland geschrieben wurden,
3. Kopie des Learning und Change Agreements4. Appendix zum Learning Agreement mir der Unterschrift von Frau Eva Sourjikova.
5. Antrag auf Anrechnung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann das Schulpraktikum im Ausland absolviert werden?
Ja. Wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Fabian Wolbring.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich für das Auslandsemester beurlauben lassen?
Ja. In diesem Fall:
- können die im Ausland erbrachten Leistungen im Folgesemester angerechnet und in Marvin verbucht werden
- ist das Erbringen von Leistungen an der Universität Marburg (z.B. in Onlinekursen) während der Beurlaubung nicht möglich.