Hauptinhalt
Häufig gestellte Fragen zum modularisierten Teil-Studiengang Deutsch/Lehramt an Gymnasien
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Studien- und Prüfungsordnung für das Fach Deutsch? (Nur für Studierende nach der Prüfungsordnung ab WS 18/19)
Siehe hier.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich die Checkliste?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 23/24 nutzen bitte die Modulübersichten auf Seiten 157-160 der Prüfungsordnung.
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 20/21 (PDF)
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 18/19 (PDF)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie viele und welche Module sind zu studieren?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 23/24:
Insgesamt sind 13 Module (9 Pflichtmodule und 4 Wahlpflichtmodule) zu studieren. Zu den geltenden Verpflichtungsgraden und Wahlmöglichkeiten s. Seiten 157-160 der Prüfungsordnung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Modulkombinationen sind im Wahlpflichtbereich möglich?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 23/24:
In jedem Wahlpflichtbereich ist ein Modul zu studieren.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich für Lehrveranstaltungen anmelden?
S. "Besondere Hinweise" im Kommentartext zu der jeweiligen Lehrveranstaltung im aktuellen Vorlesungsverzeichnis.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo kann ich mich für die Prüfung in einer Lehrveranstaltung anmelden? Wann und wo kann ich mich von der Prüfung abmelden?
Die Anmeldung zu und die Abmeldung von Prüfungen innerhalb der Module erfolgt online über Marvin. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig: Eine Anmeldung zur Prüfung ist verbindlich. Treten Sie eine Prüfung nicht an, ohne sich vorher von dieser abgemeldet zu haben, so gilt diese als nicht bestanden. Ausnahme ist eine vom Arzt attestierte Krankheit. Können oder möchten Sie eine Prüfung nicht antreten, für die Sie sich angemeldet haben, melden Sie sich bitte von dieser fristgemäß ab.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine nicht bestandene Prüfung wiederholt werden?
Nicht bestandene Prüfungen können wiederholt werden.
Ausnahme: Sobald ein Modul durch einen Notenausgleich bestanden ist, dürfen nicht bestandene Teilprüfungen aus diesem Modul nicht wiederholt werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine bestandene Prüfung wiederholt werden?
Nein. Das betrifft auch kumulative Modulprüfungen, d.h. sobald ein Modul durch einen Notenausgleich bestanden ist, dürfen nicht bestandene Teilprüfungen aus diesem Modul nicht wiederholt werden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es im Lehramtsstudium Maluspunkte?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich Leistungsnachweise in Papierform (Scheine)?
Ihre Leistungen werden von den Lehrenden oder in den Sekretariaten/Geschäftszimmern der anbietenden Institute in Marvin verbucht und sind für Sie sowie das Zentrale Prüfungsbüro tagesaktuell online einsehbar.
Wichtig: Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Ihr Marvin-Konto auf dem aktuellen Stand ist. Sollte es nicht der Fall sein, bitten Sie die Lehrenden darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Brauche ich Modulbescheinigungen?
Nein. Ihre Leistungen werden von den Lehrenden oder in den Sekretariaten/Geschäftszimmern der anbietenden Institute direkt in Marvin verbucht. Sobald alle Teilleistungen aus einem Modul verbucht sind, wird die Modulnote automatisch generiert.
Wichtig: Prüfen Sie bitte regelmäßig, ob Ihr Marvin-Konto auf dem aktuellen Stand ist. Sollte es nicht der Fall sein, bitten Sie die Lehrenden darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie errechnen sich Modulnoten?
Modulnoten werden aus den Noten der Modulteilprüfungen errechnet. Ist im Modul nur eine Prüfungsleistung vorgesehen, ist die Note dieser Leistung die Modulnote.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo finde ich meine Leistungsübersicht?
In Marvin. Hierfür müssen Sie eingeloggt sein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ist meine Leistungsübersicht vollständig?
Ihre Leistungsübersicht ist vollständig, wenn sie alle von Ihnen erbrachten Leistungen abbildet. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie die Lehrenden darum, Ihre fehlenden Leistungen zu verbuchen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wann werden Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen?
Studierende mit dem Studienbeginn ab WS 18/19:
Bis zur Zwischenprüfung sind Kenntnisse in zwei modernen Fremdsprachen, darunter Englisch oder Französisch, jeweils eine mit Niveau B1 und eine mit Niveau B2, nachzuweisen. Als Äquivalent zu einer der beiden modernen Fremdsprachen können Kenntnisse in Latein (Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums) nachgewiesen werden. Näheres regelt Anlage 2 StPO L3 2018.
Der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse ist spätestens bei der Ausstellung der Zwischenprüfungsbescheinigung im Zentralen Prüfungsbüro vorzulegen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Sind extracurriculare Leistungen möglich?
Nein.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich, ob es Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen oder ganze Module gibt?
Aus der Modulliste in der Anlage 3.4 der Prüfungsordnung und den Modulbeschreibungen im Modulhandbuch. Beide Dokumente finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind Studienleistungen?
Studienleistungen sind verpflichtende Modulbestandteile, deren Formen in den Modulbeschreibungen festgelegt sind. Studienleistungen. müssen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang der Modulphase als mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen erbracht werden. Sie werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Für Studienleistungen erhalten Sie keine Leistungspunkte nach ECTS.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was sind Prüfungsleistungen?
Prüfungsleistungen sind verpflichtende Modulbestandteile, deren Formen in den Modulbeschreibungen festgelegt sind. Sie müssen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang der Modulphase als mündliche, schriftliche oder praktische Leistungen erbracht werden. Sie werden benotet. Für Prüfungsleistungen erhalten Sie Leistungspunkte nach ECTS.