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Plagiatsfall

Plagiate sind ein gravierender Verstoß gegen die geltenden Regeln wissenschaftlicher Praxis und werden vom FB 09 grundsätzlich nicht akzeptiert.

Der Fachbereich hat für den Umgang mit Plagiatsfällen bei schriftlichen Seminarleistungen und Abschlussarbeiten folgende Verfahrensregelung beschlossen:

  1. Begehen Studierende nachweislich ein Plagiat, so wird die entsprechende Prüfungsleistung mit '0 Punkten' (nicht bestanden) gewertet. Die Studierenden werden zugleich über die weiteren Maßnahmen im Wiederholungsfall durch die Lehrende/den Lehrenden schriftlich (s. Formblatt) informiert. Eine einmalige Wiederholung der nicht erbrachten Prüfungsleistung ist zulässig.
  2. Ein Wiederholungsfall wird als "schwerwiegender" Verstoß im Sinne von § 27, 3 der Allgemeinen Bestimmungen für die BA-/MA-Studiengänge (Fassung v. 13.9.2010) sowie § 17,3 der alten Allgemeinen Bestimmungen für BA-/MA-Studiengänge und als Verletzung der Prüfungsordnung im Sinne von § 18(4), 4-5 der Allgemeinen Bestimmungen für das modularisierte Lehramt am Gymnasium (Fassung v. 03.03.2010) aufgefasst. Der Wiederholungsfall zieht nach Beratung im jeweiligen Prüfungsausschuss den Ausschluss von allen weiteren Prüfungen in diesem Studiengang nach sich. Der entsprechende Beschluss des Prüfungsausschusses wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt.
  3. Die/der Studiendekan/in ist über den Plagiatsvorwurf schriftlich per E-Mail zu informieren.
  4. Das Formblatt über die Mitteilung des Plagiatsvorwurfes ist auszufüllen und im Original an die/den Studierende/n auszuhändigen. Eine Kopie des Formblatts zur Dokumentierung muss an das Prüfungsamt weitergeleitet werden.
  5. Jeder Täuschungsversuch wird nach o.g. Mitteilung im elektronischen System durch das Prüfungsamt zeitnah verbucht und als Täuschung (TA) gekennzeichnet.

Kontakt

Die/der Studiendekan/in des Fachbereichs 09
seit 01.04.2024: Prof. Dr. Ulrike Domahs