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Selbstständigkeitserklärung
Allen schriftlichen Prüfungen muss eine Selbstständigkeitserklärung angehängt werden.
Täuschungs- und Plagiatsfälle
Plagiate und Täuschungsversuche sind ein gravierender Verstoß gegen die geltenden Regeln wissenschaftlicher Praxis und werden vom FB 09 grundsätzlich nicht akzeptiert.
Der Fachbereich 09 hat für den Umgang mit Plagiats- und Täuschungsfällen bei schriftlichen Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten folgende Verfahrensregelung beschlossen:
1. Wird eine Prüfungsleistung als Täuschung eingeschätzt, fertigt der/die Prüfer/in ein Gutachten an, das die Täuschung belegt und meldet den Täuschungsversuch an das Prüfungsbüro.
2. Das Prüfungsbüro setzt das Studiendekanat und den zuständigen Prüfungsausschuss in Person des/der Vorsitzenden in Kenntnis und fordert bei der/dem Studierenden eine schriftliche Stellungnahme zum Gutachten mit Fristsetzung von 14 Tagen an (= Anhörung).
3. Entscheidet der Prüfungsausschuss, dass eine Täuschung vorliegt, wird eine entsprechende Verbuchung (TA) mit 0 Punkten vorgenommen und eine Rechtsbehelfsbelehrung mit Widerspruchsoption ausgesprochen.
4. Wiederholte bzw. schwerwiegende Täuschungen können nach Beratung im Prüfungsausschuss weitere Konsequenzen bis hin zum Ausschluss von allen weiteren Prüfungen in diesem Studiengang nach sich ziehen.
Kontakt
Die Studiendekanin des Fachbereichs 09
seit 01.10.2025: Prof. Dr. Christina Kauschke
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