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1. Staatsprüfung

Die 1. Staatsprüfung ist in der Regel für das 9. Fachsemester angesetzt und schließt Ihr Lehramtsstudium ab. Sie besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Examensarbeit), mehreren Klausuren, sowie mündlichen Prüfungen.

Prüfungstechnisch zuständig ist hier nicht die Universität, sondern die Prüfungsstelle Marburg des Landesschulamtes. Hier melden Sie sich zur 1. Staatsprüfung und erhalten Ihre Zulassung. Im Marburger Landesschulamt erhalten Sie auch eine Liste aller Prüfungsberechtigten für Ihre Staatsexamensprüfung.

Weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung und die prüfungstechnischen Ansprechpartner finden Sie beim Landesschulamt und Lehrkräfteakademie, Standort Marburg sowie auf dem Infoblatt Staatsexamen der Universität Marburg.

Wie läuft die Staatsprüfung im Fach Erdkunde für Gymnasien ab?

Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die schriftliche Leistung erbringen wollen oder die mündliche.
Wenn Sie die Klausur schreiben möchten, dann folgen Sie diesen Hinweisen:

Klausur: Sie fragen eine prüfungsberechtigte Person am Fachbereich Geographie zur Abnahme der schriftlichen Prüfung an. Drei thematische Klausurvorschläge werden dann von der Prüferin bzw. dem Prüfer eingereicht. Die Aufgabenstellungen und/oder Fragen können aus allen Bereichen der Geographie stammen, d. h. aus den Bereichen Geographiedidaktik, Physische Geographie oder Humangeographie. Bei den drei thematischen Klausurvorschlägen ist auf eine fachinhaltliche Überschneidungsfreiheit zu achten. Die thematische Eingrenzung erfolgt nach Absprache mit der Erstprüferin bzw. dem Erstprüfer.

Wenn Sie die mündliche Prüfung machen möchten, dann folgenden Sie diesen Hinweisen:

Mündliche Prüfung: Sie bitten zwei prüfungsberechtigte Personen am Fachbereich Geographie um Prüfungsabnahme. Dabei wird empfohlen, dass die beiden Prüfer/innen aus unterschiedlichen Bereichen kommen (z.B. eine prüfungsberechtigte Person, die Sie aus der Physischen Geographie kennen und eine prüfungsberechtigte Person, die Sie aus der Humangeographie oder aus der Geographiedidaktik kennen). In der mündlichen Prüfung können dann die unterschiedlichen Teilbereiche der Geographie abgedeckt werden, also Geographiedidaktik, Humangeographie und Physische Geographie. Im Vorfeld der Prüfung sprechen Sie mit den Prüfungspersonen die Eingrenzung auf insgesamt zwei dieser Themenbereiche ab.

Wer ist am Fachbereich prüfungsberechtigt?
Am Fachbereich Geographie sind die meisten der Ihnen aus der Lehre bekannten Dozierenden auch prüfungsberechtigt. Eine nicht tagesaktuelle Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie hier. Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Person, von der Sie gerne geprüft werden wollen, prüfungsberechtigt ist, so fragen Sie die Person einfach direkt an.