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Promotion am Fachbereich Geographie
Studierende, die zur wissenschaftlichen Arbeit besonders befähigt sind, können am Fachbereich Geographie zum Doktor/zur Doktorin der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat) promovieren.
Voraussetzungen dafür sind:
- Es muss ein sehr guter Abschluss im Hauptfach Geographie in einem der Studiengänge "Master" oder "Lehramt an Gymnasien" der Philipps-Universität Marburg vorliegen.
- Alternativ kann ein sehr guter Abschluss in Geographie vorliegen, der an einer anderen deutschen Hochschule erworben wurde.
- Ebenfalls kann Geographie im Nebenfach studiert worden sein oder ein Hochschulabschluss in einer fachverwandten Disziplin vorliegen.
- Es muss ein/e Hochschullehrer/in des Fachbereichs Geographie die Betreuung der Doktorarbeit übernehmen.
Nähere Informationen können Sie der Promotionsordnung, §5, Abs. 2 entnehmen.
Kontakt:
Bei Rückfragen zur Organisation sowie Einreichung Ihrer Anträge und Unterlagen können Sie sich mit Frau Hill, Dekanatsassistenz, in Verbindung setzen.
Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um vorherige Terminvereinbarung für die Abgabe von Anträgen und Dissertationen! Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Promotionsausschuss:
Alle Vertreter*innen des Promotionsausschusses am Fachbereich Geographie
Promotionsordnung und allgemeine Bestimmungen
In der Promotionsordnung ist der vollständige Ablauf eines Promotionsverfahren geregelt - von der Annahme bis zur Publikation der Dissertationsschrift. Es gilt jeweils die Promotionsordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Annahme als Doktorand*in gültig ist bzw. war.
Aktuelle Promotionsordnungen:
- Allgemeine Bestimmungen für Promotionsordnungen in der Fassung vom 01.04.2020
- Promotionsordnung der math.-naturwiss. Fachbereiche in der Fassung vom 20.07.2022
- Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Geographie
- Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie Umgang mit Forschungsdaten vom 06.11.2011 bzw. 19.12.2017
Meldung als Doktorand*in (Antrag zur Annahme als Doktorand*in)
Um als Doktorand*in am Fachbereich Geographie angenommen zu werden, müssen Sie einen "Antrag zur Annahme" mit allen notwendigen Unterlagen (siehe §5 der math.-naturw. Promotionsordnung vom 15.07.2009) an die/den Vorsitzende/n des Promotionsausschusses senden. Die Einreichung Ihrer Unterlagen erfolgt über das Dekanat, Frau Hill. Senden Sie dazu vorab Ihre Unterlagen in digitaler Form per Mail und vereinbaren Sie einen Abgabetermin für die Unterlagen inklusive Originalunterschriften.
Bitte beachten Sie, dass alle einzureichenden Zeugnisse im Original bzw. als beglaubigte Kopie vorgelegt werden müssen.
Wenn Sie Ihr Studium im Ausland abgeschlossen haben (B.Sc., M.Sc. usw.) müssen Sie zusammen mit den Abschlusszeugnissen auch alle Transcripts of Records einreichen.
Ihre Annahme als Doktorand*in stellt den offiziellen Startpunkt Ihrer Promotion dar.
Gerne stellen wir Ihnen Vorlagen für die Einreichung Ihres Antrags zur Verfügung:
- Vorlage Antrag Annahme Doktorand*in
- Vorlage Betreuungsvereinbarung inkl. Zeit-/Ablaufplan
- Vorlage Erklärung zu früheren Promotionsversuchen
- Vorlage Erklärung zur Kenntnisname der Grundsätze und Verfahrensregeln für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten sowie zum Umgang mit Forschungsdaten
- Information zur Erstellung des Exposés
Unabhängig davon, ob Sie an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert oder als Mitarbeiter*in beschäftigt sind oder nicht, ist es als Doktorand*in zwingend erforderlich, eine Selbstregistrierung im uni-eigenen Verwaltungs- und Informationssystem MARVIN vorzunehmen.
Die Registrierung erfolgt zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung zur Annahme als Doktorand*in.
Nähere Informationen zur Selbstregistrierung in MARVIN finden Sie hier.
Gestaltung der Dissertation
Für die Gestaltung der Dissertationsschrift selbst gibt es seitens des Fachbereichs keine Vorgaben. Wir empfehlen Ihnen die Orientierung an den gängigen Regeln zur Erstellung und Formatierung einer wissenschaftlichen Arbeit.
Sprechen Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer ab.
Für die Inhalte der 1. Seite Ihrer Dissertationsschrift gibt es unterschiedliche Anforderungen: einerseits für die Abgabe zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens am Fachbereich und andererseits für die Publikation in der Universitätsbibliothek im Anschluss an Ihre Disputation.
Gerne stellen wir Ihnen dazu eine Übersicht zur Verfügung:
Kumulative Dissertation
Anstelle einer monographien Dissertation besteht am Fachbereich Geographie die Möglichkeit zur Erstellung einer kumulativen Dissertation. Dabei sind besondere Mindestanforderungen zu berücksichtigen:
Meldung zur Promotion (Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens)
Sobald Sie Ihre (kumulative) Dissertation fertig gestellt haben, beantragen Sie bei der/dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses die Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens. Die Einreichung Ihrer Dissertation und Unterlagen erfolgt über das Dekanat, Frau Hill. Senden Sie dazu vorab alle erforderlichen Unterlagen sowie Ihre Dissertation in digitaler Form per Mail und vereinbaren Sie einen Abgabetermin für die Unterlagen inklusive Originalunterschriften.
Gerne stellen wir Ihnen Vorlagen für die Einreichung Ihres Antrags zur Verfügung:
- Vorlage Antrag Eröffnung Promotionsverfahren
- Vorlage Erklärung zu früheren Promotionsversuchen
- Vorlage eidesstattliche Versicherung über die eigenständige Erstellung
- Vorlage Anteil Eigenleistung bei kumulativen Dissertationen
Hinweis:
Neben dem Formular zur Eigenleistung bei kumulativen Dissertationen müssen die Bestätigungen der Verlage bei eingereichten Papers bei der Abgabe der Promotionsunterlagen mit vorgelegt werden.
Aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten bzw. der einzuhaltenden Mindestanforderungen an Fristen für die Gutachten und Auslage sowie den Versand der Einladung zur öffentlichen Disputation sollten Sie vom Zeitpunkt der Abgabe Ihres Antrags zur Eröffnung Ihres Promotionsverfahrens im Dekanat bis zum frühestmöglichen Disputationstermin mindestens 9-10 Wochen einplanen. Der konkrete Zeitplan kann hiervon abweichen und muss immer individuell geprüft werden.
Veröffentlichung Dissertation
Im Anschluss an Ihre Disputation sind Sie dazu verpflichtet, sog. Pflichtexemplare Ihrer Dissertation an der Universitätsbibliothek zu veröffentlichen.
Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der Universitätsbibliothek.
Apostille
Bei einer Apostille handelt es sich um eine international anerkannte Beglaubigungsform von Urkunden. Manche Länder akzeptieren eine deutsche Promotionsurkunde nur dann, wenn durch die Apostille die Bestätigung der Echtheit der Urkunde erfolgt ist.
Die Apostille wird von den Promovierenden nach dem Erhalt der Promotionsurkunde selbstständig beantragt. Die Kosten für eine Apostille tragen die Promovierenden.
Wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Dekanat, Frau Hill, wenn Sie für Ihr Heimatland eine Apostille benötigen. Sie erhalten dann alle notwendigen Informationen.