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Anerkennungen von Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen für die Module der Erziehungs- und Bildungswissenschaft

Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen können für Module Ihres aktuellen erziehungswissenschaftlichen Studienganges oder für erziehungswissenschaftliche Exportmodule für andere Studiengänge anerkannt werden, wenn sie inhaltliche Äquivalente zu den Modulen in der Erziehungs- und Bildungswissenschaft darstellen. 

Die Anerkennung von Importmodulen ("Nebenfach") müssen Sie bei dem jeweils zuständigen Fachbereich (also z. B. Psychologie oder Sozialwissenschaften) beantragen!

Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester kann es ebenfalls notwendig sein, sich zuvor Leistungen aus einem zurückliegenden Studium anerkennen zu lassen.

Benötigen Sie die Anerkennung der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. für die Bewerbung, die Meldung zur Abschlussarbeit oder um die Voraussetzungen für höhere Module zu erlangen), planen Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit ein (mindestens zwei Wochen)! Teilen Sie in dem Fall der Ausschussvorsitzenden mit, bis wann Sie die Anerkennung benötigen.

Ablauf einer Anerkennung erziehungswissenschaftlicher Leistungen in drei Schritten

  • 1. Beratung/Empfehlung in der Sprechstunde der Studienberatung 

    Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie gemeinsam mit der Studienberatung schauen, welche Module für eine Anerkennung in welchem Bereich aussichtsreich sind und unter welchen Bedingungen Sie anerkannt werde können. Bringen Sie hierfür ein aktuelles Transcript im Original (und wenn Sie das Original wieder mitnehmen möchten, auch einmal in Kopie) mit in die Sprechstunde oder schicken es per Mail. 
    Bitte warten Sie mit dem ganzen Vorgang, bis alle Leistungen, die Sie anerkannt bekommen möchten, Ihnen auch in Form eines offiziellen Leistungsnachweises vorliegen!
    +++ Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen, die Sie als Nebenfach/Profilmodule in Ihr erziehungswissenschaftliches Hauptfach importieren möchten, ist der Prüfungsausschuss/Fachbereich des Nebenfaches zuständig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Studienberatung!+++

  • 2. Antrag mit Unterlagen einreichen

    Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung zurückliegender Leistungen  an den Prüfungsausschuss (allerdings z. Hd. Dr. Christine Hartig, Anerkennungsbeauftragte). Insbesondere, wenn Sie aus einem anderen Studienstandort wechseln, ist es sinnvoll, wenn Sie im Vorfeld mal in die Beratung kommen, das klärt viele Fragen im Vorfeld: Studienberatung

    Benötigen Sie die Anerkennung der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, planen Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit ein (mindestens zwei Wochen)! Teilen Sie in dem Fall der Anerkennungsbeauftragten mit, bis wann Sie den Bescheid benötigen.

    Füllen Sie den Antrag bitte am Bildschirm aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn unterschrieben zusammen mit einem vollständigen Leistungsnachweis bei der Anerkennungsbeauftragten (studienberatung21@uni-marburg.de) ein. Der Antrag muss unterschrieben sein, die Zustellung als Scan (nicht als Foto!!) per Email ist möglich und gewünscht!
    Damit der Antrag bearbeitet werden kann, braucht der Prüfungsausschuss neben einem aktuellen und vollständigen Leistungsnachweis auch Informationen zu den Modulen, die anerkannt werden sollen. Hierfür reicht in der Regel ein Link zu der Prüfungsordnung oder dem Modulhandbuch, in dem die Module geregelt sind. 

  • 3. Bescheid und Leistungserfassung

    Die Anerkennungsbeauftragte bearbeitet Ihren Antrag und stellt Ihnen einen Bescheid über die möglichen Anerkennungen aus und veranlasst zugleich die Erfassung der beantragten Leistungen in Ihrem Konto.
    Sie haben nach Erhalt des Bescheides vier Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist sind die Leistungen verbindlich erfasst und können - genau wie andere Prüfungsergebnisse auch - nicht mehr geändert oder gelöscht oder durch andere Module ersetzt werden. 

Haben Sie noch Fragen? Sie Studienberatung hilft gern weiter, nutzen Sie bitte aber auch die...

FAQ

Für weitere Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!