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Anerkennungen von Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen für die Module der Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen können für Module Ihres aktuellen erziehungswissenschaftlichen Studienganges oder für erziehungswissenschaftliche Exportmodule für andere Studiengänge anerkannt werden, wenn sie inhaltliche Äquivalente zu den Modulen in der Erziehungs- und Bildungswissenschaft darstellen.
Die Anerkennung von Importmodulen ("Nebenfach") müssen Sie bei dem jeweils zuständigen Fachbereich (also z. B. Psychologie oder Sozialwissenschaften) beantragen!
Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester kann es ebenfalls notwendig sein, sich zuvor Leistungen aus einem zurückliegenden Studium anerkennen zu lassen.
Benötigen Sie die Anerkennung der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. für die Bewerbung, die Meldung zur Abschlussarbeit oder um die Voraussetzungen für höhere Module zu erlangen), planen Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit ein (mindestens zwei Wochen)! Teilen Sie in dem Fall der Ausschussvorsitzenden mit, bis wann Sie die Anerkennung benötigen.
Ablauf einer Anerkennung erziehungswissenschaftlicher Leistungen in drei Schritten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 1. Beratung/Empfehlung in der Sprechstunde der Studienberatung
Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie gemeinsam mit der Studienberatung schauen, welche Module für eine Anerkennung in welchem Bereich aussichtsreich sind und unter welchen Bedingungen Sie anerkannt werde können. Bringen Sie hierfür ein aktuelles Transcript im Original (und wenn Sie das Original wieder mitnehmen möchten, auch einmal in Kopie) mit in die Sprechstunde oder schicken es per Mail.
Bitte warten Sie mit dem ganzen Vorgang, bis alle Leistungen, die Sie anerkannt bekommen möchten, Ihnen auch in Form eines offiziellen Leistungsnachweises vorliegen!
+++ Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen, die Sie als Nebenfach/Profilmodule in Ihr erziehungswissenschaftliches Hauptfach importieren möchten, ist der Prüfungsausschuss/Fachbereich des Nebenfaches zuständig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Studienberatung!+++Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 2. Antrag mit Unterlagen einreichen
Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung zurückliegender Leistungen an den Prüfungsausschuss (allerdings z. Hd. Dr. Christine Hartig, Anerkennungsbeauftragte). Insbesondere, wenn Sie aus einem anderen Studienstandort wechseln, ist es sinnvoll, wenn Sie im Vorfeld mal in die Beratung kommen, das klärt viele Fragen im Vorfeld: Studienberatung
Benötigen Sie die Anerkennung der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, planen Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit ein (mindestens zwei Wochen)! Teilen Sie in dem Fall der Anerkennungsbeauftragten mit, bis wann Sie den Bescheid benötigen.
Füllen Sie den Antrag bitte am Bildschirm aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn unterschrieben zusammen mit einem vollständigen Leistungsnachweis bei der Anerkennungsbeauftragten (studienberatung21@uni-marburg.de) ein. Der Antrag muss unterschrieben sein, die Zustellung als Scan (nicht als Foto!!) per Email ist möglich und gewünscht!
Damit der Antrag bearbeitet werden kann, braucht der Prüfungsausschuss neben einem aktuellen und vollständigen Leistungsnachweis auch Informationen zu den Modulen, die anerkannt werden sollen. Hierfür reicht in der Regel ein Link zu der Prüfungsordnung oder dem Modulhandbuch, in dem die Module geregelt sind.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen 3. Bescheid und Leistungserfassung
Die Anerkennungsbeauftragte bearbeitet Ihren Antrag und stellt Ihnen einen Bescheid über die möglichen Anerkennungen aus und veranlasst zugleich die Erfassung der beantragten Leistungen in Ihrem Konto.
Sie haben nach Erhalt des Bescheides vier Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist sind die Leistungen verbindlich erfasst und können - genau wie andere Prüfungsergebnisse auch - nicht mehr geändert oder gelöscht oder durch andere Module ersetzt werden.
Haben Sie noch Fragen? Sie Studienberatung hilft gern weiter, nutzen Sie bitte aber auch die...
FAQ
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mir liegen noch nicht alle Leistungen aus der alten Universität/dem letzten Studiengang vor - kann ich trotzdem schon einen Antrag stellen?
Grundsätzlich ja. Das kann dann angezeigt sein, wenn Ihnen noch nicht alle Leistungsnachweise der alten Uni vorliegen, Sie aber für die Bewerbung (Höherstufung) oder das weitere Studium (Modulvoraussetzungen) dringend schon eine einzelne Leistung anerkannt bekommen müssen.
Ansonsten ist es in jedem Fall günstiger zu warten, bis alle Leistungen, die Sie sich potentiell anrechnen lassen könnten, bei Antragstellung auch vorliegen. Anerkennungen berücksichtigen immer die "Gesamtschau" aller vorgelegten Leistungen. Reichen Sie Ihre Leistungen "häppchenweise" ein, ist es schwerer, eine schlüssige Anerkennung zu erstellen.
Einmal anerkannte Leistungen können nicht wieder "umgewidmet" werden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir auch eine zurückliegende Berufstätigkeit oder eine Ausbildung anerkennen lassen?
Nein, Berufserfahrung, Praxistätigkeiten oder Ausbildungen (auch die Ausbildung zur Erzieher:in oder Heilerziehungspfleger:in sind von der Anerkennung ausgeschlossen).
In manchen Fällen können Praxistätigkeiten (z. B. eine kürzer zurückliegende oder parallele Erwerbstätigkeit) für das Praktikumsmodul anerkannt werden. Wenden Sie sich für Anerkennung von Praktika bitte an die Praktikumsbeauftragte.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir Fort- und Weiterbildungen anerkennen lassen?
In der Regel ist das nicht möglich. Voraussetzung für die Anerkennung von Leistungen ist ein wissenschaftliches Anspruchsniveau, das mindestens dem Qualifikationsniveau des Studiengangs entspricht, für den sie anerkannt werden sollen. Das trifft auf berufliche Fort- und Weiterbildungen (in aller Regel) nicht zu. Bei den allermeisten Weiterbildungen geht es ja gerade um die Erlangung zusätzlicher berufspraktischer Kompetenzen, die ein wissenschaftliches Studium ergänzen, aber nicht ersetzen.
Im Zweifel entscheidet immer der Prüfungsausschuss.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir aussuchen, welche Module ich mir anerkennen lasse?
Ja, die neuen Anerkennungsleitlinien der Uni Marburg sehen vor, dass Sie selbst wählen können, welche Leistungen für eine Anerkennung geprüft werden sollen. Sie können auf dem Antrag wählen, ob Sie bestimmte Module zur Anerkennung beantragen oder ob der Prüfungsausschuss alle Leistungen prüfen soll (das kann z. B. sinnvoll sein, wenn Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft werden möchten). Bitte nehmen Sie im Vorfeld eine Studienberatung in Anspruch, um zu klären, was für Sie im einzelnen sinnvoll ist oder sein kann. So vermeiden Sie mehrere "Durchgänge".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir aussuchen, für welche Module die Leistungen anerkannt werden?
Sie geben bei der Antragstellung an, für welche Module oder Modulbereiche geprüft werden soll und (nur) das wird dann geprüft. Wenn die von Ihnen genannten Module dort jedoch keine Äquivialenz aufweisen, können Sie für den von Ihnen angegebenen Modulbereich/die Module nicht anerkannt werden und der Antrag wird abgelehnt, auch wenn die von Ihnen vorgelegten Module vielleicht für ein anderes Modul hätten anerkannt werden können. Es ist daher sehr sinnvoll, im Vorfeld des Antrags eine Beratung in der Studienberatung in Anspruch zu nehmen!
Sie können beantragen, dass für alle Bereiche des Studiums geprüft werden soll.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mir auch Module anrechnen lassen, die unbenotet sind ("bestanden")?
Ja, das ist in begrenztem Umfang (je nach Bereich) möglich, wenn die Module in der Prüfungsordnung, in der Sie sie im Original studiert haben, unbenotet sind und daher keine Note ermittelt werden kann.
Liegt eine Note vor, wird sie auch in die Anerkennung übernommen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich auch bereits im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen durch Leistungen aus früheren Studiengängen ersetzen lassen (zur Notenverbesserung)?
Nein. Anerkennungen können nur für solche Studien- oder Prüfungsleistungen im Prüfungssystem erfasst werden, die Sie in der Erziehungs- und Bildungswissenschaft noch nicht absolviert haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich Leistungen, die ich zur Einstufung in ein höheres Fachsemester anerkannt bekommen habe, nach der Immatrikulation wieder streichen lassen, z. B., weil ich ein anderes Nebenfach belegen möchte oder die Noten nicht so gut waren?
Nein, einmal anerkannte Leistungen sind - genauso wie andere bestandene Prüfungen - nicht wiederholbar. Sie können Ihren Antrag auf Anerkennung auch nicht nach der Immatrikulation zurückziehen, wenn er Voraussetzung für Ihre Immatrikulation (in ein höheres Fachsemester)war. Eine erfolgte Anerkennung ist nicht reversibel, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Wurde der Antrag noch nicht bearbeitet und ist er nicht Voraussetzung für Ihre Höherstufung, können Sie ihn natürlich zurückziehen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich beglaubigte Kopien oder Originale vorlegen?
In der Regel reichen Scans der Originale aus. Bestehen Zweifel an der Echtheit der Unterlagen oder einzelner Eintragungen kann die Anerkennungsbeauftragte aber die Originale bzw. beglaubigte Kopien nachfordern. Gefälschte Unterlagen oder Eintragungen gelten als Betrugsversuch/Urkundenfälschung im Sinne des Prüfungsrechts!
Für weitere Rückfragen steht die Studienberatung gerne zur Verfügung!