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Informationen zur Exmatrikulation

Was ist eine Exmatrikulation?

Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Sie als Studentin/Student nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

Gibt es Fristen?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit und mit sofortiger Wirkung möglich. Sie können eine Exmatrikulation aber auch schon während eines Semesters beantragen, die dann erst zum Ende des Semesters wirksam wird. So bleibt Ihnen der Studierendenstatus bis Ende des Semesters erhalten.

Wie kann ich mich exmatrikulieren lassen?

Die Exmatrikulation wird ausgeführt nach Übermittlung des entsprechend ausgefüllten Antrags - entweder auf postalischem Wege, per Fax oder durch persönliche Übergabe im Studierendensekretariat. Zwar werden Sie ebenfalls exmatrikuliert, wenn Sie z.B. den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweisen. Allerdings erhalten Sie durch diese Exmatrikulation "von Amts wegen" keine Exmatrikulationsbescheinigung, welche von Ihrer Rentenversicherung später zur Anrechnung Ihrer Hochschulausbildung benötigt wird und auch beim Studienortswechsel zur Vorlage für andere Hochschulen unabdingbar ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Hilfe des Formulars formgerecht zu exmatrikulieren.

Weitere Gründe, die zu einer Exmatrikulation von Amts wegen führen können (z.B. mit Ablauf des Semesters, in dem das Zeugnis über die den Studiengang beendende Abschlussprüfung ausgehändigt wurde), entnehmen Sie bitte dem § 59 des Hessischen Hochschulgesetzes (Link siehe unten).

Sonderfall "Rückmeldung zurück nehmen"

Wenn Sie sich bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, erhalten Sie den überwiesenen Semesterbeitrag bis auf einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 30 EUR zurück. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie dieser Exmatrikulation Ihre bereits erhaltenen Semesterunterlagen (Stammdatenblatt, Studienausweis etc.) sowie den ausgefüllten "Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrags" mit beilegen. Hinweis: Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nach der Rückmeldung noch Prüfungsleistungen absolviert haben (Abgabe bzw. Termin der Prüfung im laufenden, neuen Semester ab dem 1.10. bzw. 1.04.).

Weiterführende Informationen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Studierendensekretariat.