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Bewerbung und Zulassung

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Fachkräfte sowohl aus der Mobilen Beratung als auch aus angrenzenden Feldern der Beratung oder der Demokratiebildung.

Zulassungsvoraussetzungen

Um zum Studiengang zugelassen zu werden benötigen Sie einen Nachweis über:

  • den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelor-Studiengangs im Bereich der Erziehungs- oder Gesellschaftswissenschaften oder eines fachlich einschlägigen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, in dem insgesamt mindestens 240 Leistungspunkte (LP) erworben wurden.
  • eine mindestens einjährige Berufspraxis in der Beratungstätigkeit im Kontext Rechtsextremismus und/oder Demokratiebildung.

In Ihrem B.A.-Abschluss sollten Sie mindestens 240 LP erworben haben. Sollten Sie weniger aber mindestens 180 LP erworben haben, besteht die Möglichkeit der Anrechnung Ihrer Berufstätigkeit. Sie können Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit mit 30 LP pro Jahr Berufstätigkeit, aber insgesamt maximal 60 LP anrechnen lassen.

Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind in der Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs festgelegt. Bei Fragen können Sie sich gern an die Studiengangskoordinatorin wenden. 

Bewerbung für das WiSe 2026/27

Der Studiengang ist für maximal 20 Teilnehmende konzipiert. Bewerbungen für das WS 26/27 sind ab dem 1. Juni 2026 über das Portal "Marvin" möglich. Studieninteressierte, die ihren ersten Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben sich über das Portal von "Uni-Assist". 

Die Zulassung erfolgt nach der Reihenfolge der Bewerbung, vorausgesetzt, die oben genannten Zugangsvoraussetzungen sind erfüllt.

Bewerbungsverfahren

Diese Dokumente benötigen Sie für Ihre Bewerbung:

  • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung 
  • Zeugnis über den ersten grundständigen Hochschulabschluss 
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis einschlägiger Tätigkeiten in der Beratung im Kontext Rechtsextremismus und/oder Demokratiebildung

Für Studienbewerber*innen mit einem deutschen Hochschulabschluss: 

Um sich für den Studiengang zu bewerben, legen Sie bitte über das Bewerbungsportal Marvin über die Funktion „Registrierung“ rechtzeitig einen neuen Account an, was nur wenige Minuten dauert. Wie die Bewerbung über Marvin funktioniert, erfahren Sie im Bewerbungsleitfaden.

Für Studienbewerber*innen mit einem ausländischen Hochschulabschluss:

Bitte füllen Sie zunächst die Online-Bewerbung für den weiterbildenden Masterstudiengang "Beratung im Kontext Rechtsextremismus" auf den Seiten von Uni-Assist vollständig aus. Sollten Sie den Studiengang auf den Seiten von Uni-Assist nicht gelistet finden, befinden wir uns womöglich außerhalb der Bewerbungsfrist (s.o.). Achten Sie bitte auch darauf, dass das Semester, für das Sie sich bewerben wollen, korrekt ausgewählt ist. Alle Informationen finden Sie im Bewerbungsleitfaden von Uni-Assist

Beratung: 

Sollten Sie Fragen bspw. zu den Zugangsvoraussetzungen oder zum Bewerbungsverfahren haben, beraten wir Sie gerne. Unter "Kontakt und Beratung" finden Sie Ihre Ansprechpartnerin.

Hinweise:

  • Es können nur die Anträge bearbeitet werden, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind.
  • Bitte schicken Sie keine Bewerbungsdokumente zu uns nach Marburg!
  • Datenschutzhinweise im Kontext der Online-Bewerbung: Die bei der Online-Bewerbung erhobenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens nach den Bestimmungen der Hessischen Immatrikulationsverordnung benötigt. Die Verpflichtung zur Abgabe der als unbedingt erforderlich gekennzeichneten Daten ergibt sich aus § 61 Abs. 5 HessHG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Immatrikulationsverordnung der Philipps-Universität. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung. Die Daten werden ausschließlich für das Online-Bewerbungsverfahren genutzt. Soweit eine Zulassung zum Masterstudium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation übernommen. Die Löschung aller Bewerber*innendaten erfolgt unabhängig davon nach Ablauf eines Semesters. Daten von Bewerber*innen, die sich im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens eingetragen haben, ohne jedoch bis Ablauf der Bewerbungsfrist den formalen Antrag bei der Universität eingereicht zu haben, werden unmittelbar nach Ablauf der Bewerbungsfrist gelöscht.