09.03.2023 Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen Jennifer W. weitgehend auf

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob mit Urteil vom 09.03.2023 das Urteil vom Oberlandesgericht München (OLG München) aufgrund von Rechtsfehlern weitgehend auf. Das OLG München muss nun neu über das Strafmaß entscheiden.

Jennifer W. wurde im Oktober 2021 vom OLG München zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Sowohl der Generalbundesanwalt als auch die Angeklagte Jennifer W. legten gegen das Urteil Revision ein.

Der BGH gab nun der Revision des Generalbundesanwalts statt und verwies die Sache zurück an das OLG München.

Beanstandet wurde, dass das OLG München in seinem Urteil einen minder schweren Fall des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge annahm, was sich nach dem Urteil des BGH als rechtsfehlerhaft erwies. Der BGH befand, dass das Münchner Gericht nicht alle strafschärfenden Umstände berücksichtigt habe. Insbesondere die menschenverachtenden Beweggründe und Ziele der Angeklagten Jennifer W. seien vom OLG München unberücksichtigt geblieben.

Die Revision der Angeklagten, mit der ohne weitere Begründung die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt wurde, hatte keinen Erfolg und wurde vom BGH als offensichtlich unbegründet verworfen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der zugehörigen Pressemeldung des BGH.