02.11.2023 Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen

Foto: David Maurer

Am Mittwoch, dem 01. November 2023, hat das Bundeskabinett den vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen.

Diese Reform unterstreicht zu Recht die (immer noch zunehmende) Bedeutung des Völkerstrafrechts auch und gerade auf Ebene der Nationalstaaten. Nach Einschätzung von Prof. Dr. Stefanie Bock, Direktorin des ICWC, bleibt sie aber sehr zurückhaltend:

1) Im Bereich des Sexualvölkerstrafrechts werden nur kleinere Anpassungen vorgenommen. Hier wäre eine klare Differenzierung zwischen sexueller und reproduktiver Gewalt wünschenswert.  Zudem sollte die Übernahme des völkerrechtlichen Auffangtatbestandes ins Völkerstrafgesetzbuch erwogen werden.

2) Die Ausdehnung der Nebenklage auf Opfer völkerrechtlicher Verbrechen ist dringend angezeigt. Sie wird aber nur halbherzig, nämlich in Bezug auf ausgewählte Rechtsgutsbeeinträchtigungen, vorgenommen.

3) Die moderaten Änderungen in den Bereichen Ton- und Filmaufnahmen und Zugang zu gerichtlichen Übersetzungen dürften kaum Änderungen in der Praxis bewirken.

4) Es dürfte in zahlreichen weiteren Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehen: Überprüfung von Verfahrenseinstellungen in Völkerstrafverfahren, der Umgang mit open source und digitalen Beweisen, der Opfer- und Zeug:innenschutz, die Integration von Sachverständigen aus den Bereichen Interkulturalität und Psychotraumatologie in Völkerstrafverfahren, das Beweisantragsrecht auf Vernehmung von Auslandszeug:innen, die Ausgestaltung von Dolmetschleistungen oder die Übersetzung von Urteilen in Strafprozessen mit Auslandsbezügen.

Details kann man in einem aktuellen Aufsatz von Prof. Dr. Stefanie Bock nachlesen: "Vorsichtige Schritte in die richtige Richtung – Überlegungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts" KriPoz 2023, 349.

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