02.11.2021 IS-Heimkehrerin zu vier Jahren Haft verurteilt

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Staatsschutzsenat) hat am 29.10.2021 die IS-Heimkehrerin Kim Teresa A. wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Kriegsverbrechen und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die heute 32-Jährige sich ab 2009 in der islamistisch-salafistischen Szene bewegte und 2014 mit ihrem Ehemann nach Syrien reiste, um sich dem IS anzuschließen. Die Angeklagte folgte ihrem Mann an seine verschiedenen Einsatzorte, befürwortete seine Kampfhandlungen und unterstützte ihn, wie es vom IS für die Ehefrauen eines Kämpfers vorgesehen ist. Hierfür erhielt sie und ihr Ehemann monatlich 80 bis 100 US-Dollar, wobei die Hälfte des Betrags explizit als Entlohnung für ihre Tätigkeit als Ehefrau gezahlt wurde.

Während ihres Aufenthalts in Syrien besaß die Angeklagte selbst ein Sturmgewehr, mit dessen Umgang sie vertraut war, um im Falle eines Angriffs sich und den IS verteidigen zu können.

Sie unterhielt ebenso zwei Chatgruppen, in denen sie das Leben im Kalifat positiv darstellte, um so andere Frauen zur Ausreise ins Kalifat zu bewegen. Außerdem zeigte die Angeklagte andere Frauen, die sich kritisch dem Kalifat gegenüber äußerten, bei einem IS-Gericht an.

Als sich im Jahr 2016 die Situation in Syrien aufgrund des Vordringens gegnerischer Kräfte für sie verschlechterte, beschloss die Angeklagte das Kalifat zu verlassen. Nachdem im Sommer 2016 ihr Mann aufgrund des Verdachts er wolle sich vom IS lossagen verhaftet wurde, gelangte sie mit der Hilfe von Schleusern über verschiedene Zwischenaufenthalte schließlich im Oktober 2020 nach Deutschland, wo sie bei ihrer Einreise verhaftet wurde.

Mehr Informationen finden Sie in der Presseerklärung des OLG Frankfurt am Main.