03.01.2018 Vortrag: Strafzwecke im Völkerstrafrecht

Am 10. Januar 2018 referiert Herr Dr. Andreas Werkmeister von der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen des ICWC-Monatskolloquiums zum Thema "Strafzwecke im Völkerstrafrecht"

ICWC-Monatskolloquium im Januar 2018:

Zeit: 10. Januar 2018 16h c.t.

Ort: Savigny-Haus, Dekanatssitzungszimmer, Universitätsstraße 6, 3. Stock

Referierender: Herr Dr. Andreas Werkmeister (Humboldt-Universität zu Berlin)

Hier eine kurze Zusammenfassung der Thematik:

Wie lässt es sich begründen, dass nicht nur staatlich verfasste Gemeinwesen, sondern auch die allenfalls sektoral verfasste internationale Gemeinschaft von dem Instrument der Kriminalstrafe Gebrauch macht? Im Völkerstrafrecht stellt sich die Frage nach dem Zweck und der Legitimation der Strafe in einem neuen und bisher noch unzureichend erforschten Zusammenhang. Andreas Werkmeister wird in seinem Vortrag zu diesem theoretischen Grundproblem des Völkerstrafrechts - auf Grundlage seiner hierzu verfassten Dissertation "Straftheorien im Völkerstrafrecht" - Stellung beziehen. Bei der Begründung der Strafe im Völkerstrafrecht muss man zwischen dem Legitimationsrahmen innerhalb der Gemeinschaft und der konkreten Legitimation gegenüber dem Betroffenen (Legitimationszusammenhang) unterscheiden. Auf beide Aspekte wird Andreas Werkmeister in seinem Vortrag eingehen und in diesen Schritten sein eigenes Legitimationskonzept darlegen.

Wie immer sind alle Interessierten zum ICWC-Monatskolloquium herzlich eingeladen!

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