22.03.2021 Sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt
Das Oberlandesgericht Koblenz hat am 17. März die Anklage gegen den Hauptangeklagten Anwar R. im sogenannten Al-Khatib-Prozess aktualisiert. Die Fälle sexueller Gewalt in der Al-Khatib-Abteilung werden nun als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, die als Teil eines weit verbreiteten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung in Syrien begangen wurde, und nicht - wie bisher - als Einzelfälle angesehen und nach deutschem Strafrecht verhandelt.
Mehr Informationen zum Prozess finden Sie auf den Seiten des EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS E.V..