22.04.2021 Südkoreanisches Gericht weist die Klage ehemaliger Zwangsprostituierter gegen Japan ab

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Das zentrale Bezirksgericht in Seoul hat die zivilrechtliche Klage einer Gruppe ehemaliger Zwangsprostituierter auf Entschädigung gegen Japan abgewiesen. Damit widersprach es einem früheren Urteil, welches Japan erstmalig zur Entschädigung von Opfern verpflichtete.
Das Gericht begründete die Klageabweisung mit Japans Recht auf staatliche Immunität gegen Klagen aus dem Ausland.
 
Hintergrund dieses Verfahrens sind die während des Zweiten Weltkrieges verübten Verbrechen japanischer Soldaten gegen zehntausende Frauen, die zur Prostitution gezwungen wurden. Die Opfer dieser Verbrechen werden euphemistisch als „comfort women“ bezeichnet. Überlebende sowie Angehörige der Opfer kämpfen bis heute für eine offizielle Entschuldigung seitens Japans und Entschädigungszahlungen.
 
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Nachrichtenagentur Reuters.