28.03.2023 OLG Frankfurt spricht Urteil gegen Fatiha B.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Fatiha B. wegen Mitgliedschaft in zwei terroristischen Vereinigungen und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Im Verfahren gegen die 30-jährige Fatiha B. aus Bad Homburg hat der 8. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am 24. März sein Urteil verkündet. Demnach hat sich die Angeklagte wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in zwei ausländischen terroristischen Vereinigungen (Jabhat al-Nusra und „IS“) sowie der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig gemacht. Das Gericht erkannte auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, welche unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Fatiha B. bewegte sich in der salafistischen Szene des Rhein-Main-Gebiets und war im September 2013 zusammen mit ihrem Ehemann über die Türkei nach Syrien ausgereist. Dort hatten sie sich zunächst der Terrorvereinigung "Jabhat al-Nusra" als Mitglieder angeschlossen, innerhalb derer die Angeklagte Unterstützungsaufgaben wie Haushalt, Kinderbetreuung und die Verteilung von Hilfsgütern an andere Mitglieder ausführte. Nach einem gescheiterten Rückkehrversuch traten sie im November 2014 dem "Islamischen Staat (IS)" als Mitglieder bei, innerhalb dessen Fatiha B. ähnliche Aufgaben übernahm. Im Februar 2019 wurde die inzwischen vierfache Mutter zusammen mit ihren Kindern von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und befand sich, bis zu ihrer Festnahme in Deutschland am 31.03.2022, in kurdischen Gefangenenlagern.

Der lange Lageraufenthalt sowie ihre zum Ausdruck gebrachte Distanzierung von islamistischen Vereinigungen wurden neben anderen Aspekten im Rahmen der Strafzumessung zu ihren Gunsten berücksichtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das gesamte Verfahren wurde durch die Prozessbeobachter:innen des Trial-Monitoring-Programms dokumentiert. Die Veröffentlichung der Wochenberichte erfolgt nach Rechtskraft des Urteils.

Für weitere Informationen lesen Sie hier die Pressemeldung des OLG Frankfurt.