15.07.2022 OLG Frankfurt verkündet Urteil im Prozess gegen Franco A.

Terrorprozess: OLG Frankfurt verurteilt Franco A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main (OLG) hat im Prozess gegen den ehemaligen Bundeswehroffizier Franco A. sein Urteil verkündet. Der 33-Jährige war im Februar 2017 auf dem Wiener Flughafen festgenommen worden. Er hatte sich monatelang als syrischer Flüchtling ausgegeben und ein Doppelleben unter falscher Identität geführt. Zudem hatte er Waffen und Munition, teilweise aus Bundeswehrbeständen, gehortet. Laut Anklage habe A. damit Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant. Den Verdacht habe er auf syrische Geflüchtete lenken wollen.

2018 hatte das OLG den Terrorprozess zunächst mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, dieser Beschluss war nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts aber vom Bundesgerichtshof kassiert worden.

Infolgedessen verurteilte das OLG Franco A. nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Es blieb damit unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten angestrebt hatte. Nach Ansicht des Gerichts habe A. sich der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, sowie Waffen- und Sprengstoffdelikten und Unterschlagung in Tatmehrheit mit Betrug in zwei Fällen schuldig gemacht, da er als angeblicher Flüchtling auch Sach- und finanzielle Leistungen erhalten hatte. Des Weiteren bescheinigte ihm das OLG eine völkisch-nationalistische, rechtsextreme Gesinnung. Franco A. bestritt bis zuletzt Anschlagspläne verfolgt zu haben und räumte lediglich die Verstöße gegen das Waffengesetz ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie dazu die offizielle Pressemitteilung des OLG Frankfurt.