21.12.2022 Urteil im Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin

Das Landgericht Itzehoe sprach Irmgard Furchner am 20.12.2022 der Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen schuldig und erkannte auf eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren.

Verschiedenfarbige Akten
Foto: Colourbox.de / Ulf Wittrock

Im aufsehenerregenden Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin des KZ Stutthof hat das Landgericht Itzehoe am Dienstag sein Urteil verkündet. Die inzwischen 97-jährige Irmgard Furchner hat sich demnach wegen Beihilfe zum Mord in 10.000 Fällen strafbar gemacht. Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 18 bis 19 Jahre alt war, fand die Verhandlung vor der Jugendstrafkammer statt.

Nach Feststellung dieser leistete Irmgard Furchner in den Jahren 1943 - 1945 durch ihre Tätigkeit als Zivilangestellte in der Kommandantur des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig Hilfe bei der systematischen Tötung von mehreren tausend Inhaftierten, darunter viele Jüd:innen. Die meisten Menschen starben an Seuchen, Entkräftung und Misshandlung aufgrund der absichtlich völlig unzureichenden Versorgung im Lager. Einige wurden auch mittels Gaskammer oder Genickschussanlage ermordet. 

Der Prozess hatte wegen seiner historischen Bedeutung großes Aufsehen erregt. An insgesamt 40 Verhandlungstagen hörte das Gericht 8 der zeitweise 31 Nebenkläger:innen als Zeug:innen, welche den Alltag im Konzentrationslager schilderten. Der historische Sachverständige Stefan Hördler stellte in 14 Sitzungen ein umfangreiches Gutachten über die Zustände im KZ Stutthof vor.

Die Angeklagte, welche sich dem Verfahren zu Beginn nicht stellen wollte und dann lange schwieg, erklärte in ihrem letzten Wort: »Es tut mir leid, was alles geschehen ist und ich bereue, dass ich zu der Zeit in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen.«

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Pressemeldung des Landgerichtes Itzehoe finden Sie hier.