17.11.2022 Urteil im "NSU 2.0"-Prozess

LG Frankfurt verurteilt Alexander M. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten

Buch, Waage und Richterhammer symbolisieren Utensilien des Gerichtsalltags
Foto: Colourbox.de / Jan Pietrieszka

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben hat das LG Frankfurt sein Urteil verkündet. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte Alexander M. (54) im Zeitraum von August 2018 bis zu seiner Festnahme insgesamt 81 Drohschreiben verfasst und diese per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwält:innen, Politiker:innen, Journalist:innen und Vertreter:innen des öffentlichen Lebens versendet. Alle Schreiben waren in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) mit dem Absender "NSU 2.0" versehen worden.

Vor Gericht verantworten musste sich M. nun wegen Beleidigung, versuchter Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung. Seine Taten seien ein "Angriff gegen die Demokratie" gewesen, so die Anwältin der Nebenklägerin und Bundestagsabgeordneten Martina Renner (Die Linke). Alexander M. bezeichnete die Aktion hingegen lediglich als "Herumtrollerei auf hohem Niveau" und stritt jede Ernsthaftigkeit der Drohschreiben ab. Sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklagevertretung kritisierten indes die Annahme einer Alleintäterschaft des Angeklagten, welcher zum Tatzeitpunkt Mitglied einer rechtsextremen und antisemitischen Chatgruppe gewesen sein soll. 

Das LG Frankfurt verurteilte M. nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuletzt eine Haftstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das ICWC Trial-Monitoring Programme hat das Verfahren gegen Alexander M. beobachtet.