15.04.2018 Zum BGH-Urteil im Fall Aria L.: Prof. Bock und Nicolai Bülte veröffentlichen Kommentar
In der März-Ausgabe der HRRS kommentieren Prof. Dr. Stefanie Bock und Ref. iur. Nicolai Bülte das BGH-Urteil im Fall Aria L. Das ICWC Trial-Monitoring Programme beobachtete sowohl die Hauptverhandlung gegen Aria L. als auch die Revisionsverhandlung vor dem BGH in Karlsruhe.
In ihrem Beitrag "Die Strafbarkeit von Leichenschändungen nach dem VStGB und die Herausforderungen einer völkerrechtskonformen Auslegung" in der HRRS diskutieren die geschäftsführende Direktorin des ICWC und der ehemalige studentische Leiter des Trial-Monitoring Projektes die Rechtsprechung des BGH in dem brisanten Fall des Aria L., der im Juli 2016 vor dem OLG Frankfurt unter anderem für Kriegsverbrechen gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt wurde, nachdem er im Bürgerkriegsland Syrien mit abgeschlagenen Köpfen für Fotos posiert hatte. Der BGH bestätigte schließlich in seinem Urteil vom 27. Juli 2017, dass auch Verstorbene dem Schutzbereich der Vorschrift unterfallen und das Posieren mit Körperteilen einer schwerwiegenden Entwürdigung entspricht.
Interessierte finden den Beitrag auf der Website der HRRS.
Das Urteil des BGH ist unter diesem Link nachzulesen.
Kontakt
ICWC Trial-Monitoring Programme; Fachliche Leitung: Prof. Dr. Stefanie Bock; Operative Leitung: Alexander Benz, Paco Pawolleck, Henrik von Richthofen
Tel.: 06421-2826898
Mail: monitor@jura.uni-marburg.de
Fachbereich 01
Philipps-Universität Marburg