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Workshop "Vorgesetztenverantwortlichkeit. Führung, Disziplin und Gewaltsteuerung im Krieg"
Veranstaltungsdaten
24. September 2026 – 25. September 2026
Termin herunterladen (.ics)
International Centre for War Crimes Trials, Raum A06A08, A-Turm, 6. Stock, Wilhelm-Röpke-Straße 6A, 35039 Marburg
Die Vorgesetztenverantwortlichkeit (command/superior responsibility) gehört zu den zentralen Zurechnungsfiguren des modernen humanitären Völkerrechts und des internationalen Strafrechts. Sie adressiert eine Grundfrage organisierter Gewalt: Wie wird Verantwortung in hierarchischen Organisationen zugeschrieben, wenn Verbrechen nicht als isolierte Einzeltaten, sondern als Ergebnis von Befehlsstrukturen, institutionellen Routinen, Informationsflüssen und politischer Steuerung entstehen? Der geplante Workshop nimmt diese Figur zum Anlass, historische Genealogien, juristische Dogmatik und sozialwissenschaftliche Erklärungsangebote zusammenzuführen.
Dabei wird Vorgesetztenverantwortlichkeit nicht nur als Rechtsinstitut, sondern als Schnittstelle von Normativität, Organisation und Herrschaft untersucht. Der Workshop behandelt das Thema in einem zeithistorischen Rahmen vom 19. Jahrhundert bis heute.
Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass Vorgesetztenverantwortlichkeit in ihrer heutigen Form eine Doppelrolle spielt. Einerseits ist sie ein rechtstechnisches Instrument, das Unterlassungen von Vorgesetzten strafrechtlich relevant macht: Wer über tatsächliche Kontrolle verfügt und von Verbrechen weiß (oder wissen muss), hat zu verhindern, zu unterdrücken und zu ahnden. Andererseits ist sie ein politisch hoch aufgeladenes Konzept, weil es die Zurechnung „nach oben“ ermöglicht und damit die Grenzen zwischen individueller Schuld, Organisationsversagen und Staatsräson sichtbar macht. Gerade in Übergangskontexten (Transitional Justice) wird Vorgesetztenverantwortlichkeit zum Testfall dafür, ob strafrechtliche Aufarbeitung als Mittel der De-Legitimierung von Gewaltordnungen funktioniert oder ob selektive Straflosigkeit, politische Ausnahmen und symbolische Immunitäten die normative Kraft des Rechts unterminieren. Der Workshop setzt hier an und strukturiert sich um drei miteinander verschränkte Perspektiven:
Historische Genese und Brüche
Frühformen der Idee eines „verantwortlichen Kommandeurs“ in den Haager Regeln und disziplinrechtliche Elemente des Lieber Code markieren eine Vorphase, in der Verantwortung primär als Befehlskontrolle und militärische Disziplin gedacht wird. Diese Entwicklungen aus dem 19. Jahrhundert verschieben sich im 20. Jahrhundert vor allem mit den Nachkriegsprozessen des Zweiten Weltkriegs – prominent der Yamashita-Komplex sowie die Nürnberger Nachfolgeprozesse (u.a. OKW-Verfahren) – auf eine justizielle Logik, die Unterlassen, strukturelle Kontrolle und Organisationspflichten als Zurechnungskern etabliert. Mit den Artikeln 86 und 87 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen verdichten sich diese Entwicklungen schließlich zu einem expliziten Normprogramm (Kenntnis-/Kennenmüssen-Standards, „feasible measures“, Melde- und Präventionspflichten). Der Workshop fragt: Welche historischen Konstellationen (Totalisierung des Krieges, Besatzungsregime, Beweisprobleme, neue Institutionen der internationalen Strafjustiz) machten diese Verschiebung plausibel und welche Alternativen wurden verworfen?
Organisations- und wissenssoziologische Dimension
Vorgesetztenverantwortlichkeit lebt empirisch von Annahmen darüber, wie Organisationen funktionieren: Wie „weiß“ ein Vorgesetzter etwas? Welche Indikatoren gelten als Warnsignale? Welche Kommunikations- und Berichtssysteme sind realistisch? Wie wird Kontrolle in fragmentierten Einsatzlagen, bei delegierten Kompetenzen und multiplen Loyalitäten ausgeübt? Hier eröffnet sich ein interdisziplinärer Kern: Rechtsdogmatik operiert mit Kategorien wie „effective control“, „knowledge“ und „feasible measures“, während die soziologische Organisationsforschung zeigen kann, wie Informationsasymmetrien, Normalisierung von Devianz, Routinen, informelle Normen und institutionelle Anreizstrukturen Verantwortung praktisch formen. Der Workshop zielt darauf, juristische Standards mit empirischen Modellen organisationaler Wirklichkeit zu konfrontieren: Wann sind rechtliche Erwartungen funktional präventiv, wann aber kontrafaktisch oder symbolisch? Und wie verändert sich Verantwortungszuschreibung, wenn Gewalt nicht nur „Befehlsausführung“, sondern auch Ergebnis von „bottom-up“-Dynamiken (Eigeninitiative, situative Eskalation, Gruppendruck) ist?
Imperiale, koloniale und geopolitische Rahmung
Ein dritter Strang nimmt die Normdurchsetzung in den Blick. Vorgesetztenverantwortlichkeit entwickelte sich in einer Weltordnung, in der Kolonialherrschaft, ungleiche Vertragssubjektivität und asymmetrische internationale Institutionen die Bedingungen von Normanwendung prägten. Gerade im asiatisch-pazifischen Raum zeigen sich Fragen von Geltung, Legitimität und politischer Selektivität besonders scharf: Wer gilt als Normadressat, wenn Vertragseinbindung historisch ungleich verteilt war? Wie wirken koloniale Kategorien („Zivilisiertheit“, „Reife“, „Ordnung“) auf die Attribution von Verantwortlichkeit zurück?
Welche Rolle spielen Besatzungspolitiken, -mechanismen und -praktiken, Sicherheitsinteressen und Staatsaufbau in der Entscheidung, bestimmte Akteure zu privilegieren bzw. zu marginalisieren? Der Workshop verknüpft diese Perspektive mit Transitional Justice-Debatten: Welche Kosten hat selektive Strafverfolgung, wenn zentrale Symbolfiguren oder staatliche Kontinuitätsträger bewusst außerhalb des strafrechtlichen Zugriffs bleiben, während andere Ebenen verfolgt werden? Und umgekehrt: Welche Risiken entstehen, wenn Zurechnung nach oben konsequent betrieben wird, aber fragile Nachkriegsordnungen destabilisiert?
Weitere Informationen sowie das Programm finden Sie hier.
Referierende
Dr. Takuma Melber (Universität Heidelberg), Dr. Henning de Vries (Universität Marburg), Prof. Dr. Boris Burghard (Universität Marburg), Dr. Frank Reichherzer (ZMSBw), Dr. Thomas Hoebel (Universität Bielefeld), Dr. Andrea Rudorff (Fritz Bauer Institut), Lucie Kahlert, M.A. (Universität Marburg), Daniel Gunz, M.A. (Universität Salzburg),
Veranstalter
Dr. Henning de Vries (International Centre for War Crimes Trials)
Kontakt
Dr. Henning de Vries