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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Deday A. (2018)

Am 04.12.2018 begann am OLG Frankfurt die Hauptverhandlung gegen Deday A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) und Anstiftung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seit 2017 einen Selbstmordanschlag zu einem unbekannten Zeitpunkt an einem unbekannten Ort verüben zu wollen. Dafür habe er Schwarzpulver aus „Chinaböllern“ extrahiert. Zudem soll er zudem von 2017 bis 2018 über Facebook dazu aufgefordert haben, sich dem „Islamischen Staat“ in Syrien oder im Irak anzuschließen und dort einen Selbstmordanschlag zu begehen. Ferner habe der Angeklagte ein Video über Telegram versendet, bei dem es sich um Propagandamaterial des IS handele. Inhalt des Videos sei die Anleitung zum Bau einer Handfeuerwaffe gewesen.

Der Angeklagte wurde wegen sämtlicher Anklagepunkte zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte folgen.