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Monitoring im Verfahren gegen Iman L.

Seit Juni 2014 beobachten die Marburger Monitors das Verfahren gegen den deutschen und iranischen Staatsangehörigen Iman J. L. und den iranischen Staatsangehörigen Davood A. am OLG Frankfurt.

Der Generalbundesanwalt wirft den Angeklagten in seiner Anklageschrift vom 28.11.2012 vor, Flugmotoren, die für den Einsatz in "Unmanned Aerial Vehicles" - sogenannten "Drohnen" - geeignet sind, ohne behördliche Genehmigung in den Iran ausgeführt und damit gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben.

Der Angeklagte L. soll in den Jahren 2008 und 2009 über eine von ihm geleitete Im- und Exportfirma insgesamt 61 Flugmotoren eines deutschen Herstellers erworben haben, die zum Antrieb von Drohnen des Systems "Ababil III" geeignet sind, die von den iranischen Streitkräften als Zieldarstellungs-, Aufklärungs- und Kampfdrohnen verwendet werden. Der Angeklagte L. soll die Motoren über eine Spedition in den Iran geliefert haben. Um die Ausfuhrlieferungen so zu tarnen, dass sie von den Zollbehörden nicht als genehmigungsbedürftig erkannt wurden, soll der Angeklagte L. diese als Lieferung von Jet-Ski-Motoren deklariert haben.

Der im Iran ansässige Angeklagte A. soll die für den Erwerb und den Transport der Motoren notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt und zumindest einen Teil der Motoren veräußert haben.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts hatte das Hauptverfahren bereits mit Beschluss vom 18.6.2013 eröffnet und bestimmt, dass dieses vor der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden durchgeführt werden soll. Auf die vom Generalbundesanwalt gegen diese Entscheidung erhobene sofortige Beschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 15.10.2013 die Anklage zur Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugelassen.

Da der Angeklagte Davood A. am ersten Verhandlungstag nicht erschien, beschloss der Senat, dass gegen ihn gesondert verhandelt wird.

Es folgen die Berichte der Monitors: