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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Malik F. (2018)

Am 16.03.2018 begann am OLG Frankfurt die Hauptverhandlung im Verfahren gegen Malik F. wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Volksverhetzung und versuchter Nötigung.

Der Angeklagte habe in einem Facebook Post die Bewohner der Stadt Idlib in Syrien zur Teilnahme am bewaffneten Kampf der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ aufgerufen. Weiterhin habe er sich Anleitungen für den Bau eines Schalldämpfers für Langwaffen sowie für die Herstellung von Explosivstoffen und deren Verwendung in Splitter- und Autobomben verschafft. Er soll zudem in einem Facebook Kommentar den getöteten Kritiker Nahed Hattar des „Islamischen Staates“ herabgewürdigt haben. Bezüglich des letzten Tatvorwurfs habe er einen Mitgefangenen in der Untersuchungshaft mit dem Tode bedroht, nachdem eine Gewinnung für die Begehung eines Anschlages durch den Mitgefangenen fehlgeschlagen sei.

Der Angeklagte wurde wegen Werbens um Unterstützer für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) und wegen Billigung von Straftaten verurteilt. In allen anderen Anklagepunkten kam es entweder zur Teileinstellung oder zum Freispruch. Die genaue Begründung ist in den Berichten festgehalten.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte folgen.