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Verfahren gegen Taha A. J.

Das Verfahren am OLG Frankfurt gegen Taha A. J. ist das weltweit erste Strafverfahren gegen einen mutmaßlichen Täter des „IS“ im Zusammenhang mit dem Genozid an den Jesiden und Jesidinnen. Nach der Anklageschrift vom 05.02.2020 soll sich Taha A. J. von 2013 bis 2019 in Syrien, im Irak und in der Türkei als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „IS“ beteiligt haben (§§ 129a, 129b StGB). Er soll sich zum Nachteil der religiösen Minderheit der Jesiden und Jesidinnen wegen Völkermordes (§ 6 VStGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB), Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 VStGB) sowie wegen Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB) und wegen Mordes an einem fünfjährigen jesidischen Mädchen schuldig gemacht haben (§ 211 StGB).

Aufgrund der Coronapandemie konnte das Trial-Monitoring Programme das Verfahren nicht vollständig beobachten. Im Monitoring betreiben ausschließlich Studierende im Rahmen der Lehre unseres Projektes die Prozessbeobachtung vor Ort. Wir waren gezwungen die Dokumentation einzustellen, um die Sicherheit der Studierenden zu gewährleisten.

Am 30.11.2021 wurde Taha A. J. des Völkermordes gem. § 6 I 2 VStGB, Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge gem. § 7 I Nr. 3, 5, 8 und 9, § 7 II VStGB, Kriegsverbrechen mit Todesfolge, Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen in zwei tateinheitlichen Fällen und der Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 8 I 3, 9 schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft sowie einer Zahlung in Höhe von 50.000 € an die Nebenklägerin verurteilt. Die bis Mitte September 2020 angefertigten Wochenberichte sowie die der Plädoyers und der Urteilsverkündigung folgen nach Rechtskräftigkeit des Urteils.