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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Ibrahim H.

Ibrahim H. habe sich durch zwei Handlungen (§ 53 StGB) in Syrien im Zeitraum 2013 und 2014 strafbar gemacht, indem er sich mitgliedschaftlich an der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ beteiligt (§ 129a StGB) und die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ausgeübt (§ 129b) habe.  Er habe sich im Zeitraum 2013 bis 2014 von der „Ahrar Al-Sham“ anwerben und registrieren lassen und damit einhergehend 50.000 syrische Lira an die Gruppe gezahlt. Weiter habe sich Ibrahim H. an Kriegswaffen ausbilden lassen und eine Kalaschnikow sowie eine weitere Schusswaffe besessen. Darin läge auch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Der fünfte Strafsenat hat am 26.08.2019 den damals 29-jährigen Ibrahim H. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte der 16 Prozesstage folgen.