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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Walid D.

Der Angeklagte habe im Herbst 2013 den Entschluss gefasst, nach Syrien zu reisen, um sich der terroristischen Vereinigung „ISIS“, 2014 umbenannt in „IS“, als Kämpfer anzuschließen. In Syrien habe er sich für den Einsatz im Kampf bereitgehalten. Dabei lägen keine gesicherten Erkenntnisse darüber vor, ob Walid D. tatsächlich an Kampfhandlungen teilgenommen habe. Im Dezember 2018 sei Walid D. zurück nach Deutschland gereist. Die Generalbundesanwaltschaft klagte Walid D. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2; 129b Abs. 2 StGB an.

Nach dem Urteil vom 17.09.2019 wurde Walid D. auch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. Unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe, zu der Walid D. 2015 vom Landgericht Kassel verurteilt worden war, erging eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Das Verfahren wurde von unseren Monitors vollständig dokumentiert. Die anonymisierten Wochenberichte der acht Prozesstage folgen.