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Nachwuchsförderung

Der Forschungs- und Dokumentationsbetrieb des Zentrums lebt von der engen Einbindung von Studierenden und Promovierenden. Das ICWC unterstützt ihre Studienarbeiten und Forschungen, stellt ihnen die benötigte Infrastruktur zur Verfügung und bietet ihnen ein Forum für diskursiven Austausch. Beispielsweise können Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Arbeiten im Rahmen des Monatskolloquiums des Zentrums präsentieren und mit der interessierten Fachöffentlichkeit diskutieren. Aktuell betreut das Zentrum zwei Promotionsprojekte.

Alexander Benz: "Reformbedürftigkeit der StPO im Hinblick auf völkerstrafrechtliche Verfahren" (Arbeitstitel)

In diesem Projekt liegt ein besonderes Augenmerk auf der erhobenen Forderung, die deutsche Strafprozessordnung sei im Hinblick auf völkerstrafrechtliche Verfahren zu überarbeiten, um deren besonderen Gegebenheiten besser gerecht zu werden. Zentrales Element der Dissertation ist dabei eine Untersuchung solcher Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Frankfurt, welche im völkerstrafrechtlichen Kontext angesiedelt waren. Hierzu werden im Wege einer qualitativen Sekundäranalyse die durch das Trial-Monitoring-Projekt des ICWC an der Philipps-Universität Marburg im Rahmen der Prozessbeobachtung erstellten Tagesberichte ausgewertet. Zur Absicherung hieraus erwachsender Erkenntnisse sind qualitative Interviews mit den beteiligten Prozessparteien angedacht. Nach Auswertung des Materials wird versucht, zu den tatsächlich aufgefundenen Problemen Lösungsansätze zu entwickeln und zu diskutieren.

Dirk Stolper: "Eichmanns Anwalt. Wirken und Wahrnehmung von Robert Servatius (1894-1983)" (Arbeitstitel)

Das Projekt beschäftigt sich mit der Tätigkeit und der Wahrnehmung des Kölner Rechtsanwalts Robert Servatius (1894-1983). Im Fokus der Untersuchung steht die Analyse der von Servatius entwickelten und angewandten Verteidigungsstrategien in NS-Prozessen zwischen den Jahren 1945 und 1968 und deren Rezeption in der westdeutschen und internationalen Öffentlichkeit. Die Untersuchung leistet damit einen Beitrag zur Erforschung der juristischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit und NS-Verbrechen und insbesondere zur Rolle der Strafverteidiger in diesem Kontext. Sie zielt aber, darüber hinaus, auf die Entwicklung und Veränderung von NS-bezogenen Geschichtsbildern in der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit in den Jahrzehnten nach 1945.