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Promotionsabschlussstipendium des ICWC-Fördervereins

 

Der Förderverein des ICWC vergibt zum 1.3.2020 erstmalig ein Promotionsabschlussstipendium. Das Stipendium, das auch künftig regelmäßig vergeben werden soll, soll herausragenden Doktorandinnen und Doktoranden den Abschluss ihrer Promotionsprojekte ermöglichen.

Bewerben können sich (für die Dauer von maximal 6 Monaten) insbesondere Doktorandinnen und Doktoranden der Philipps-Universität Marburg, die sich in ihren Dissertationen mit Themen aus dem Interessenbereich des ICWC (Entwicklung und Anwendung von Völkerstrafrecht und Völkerstrafprozessrecht, Kriegsverbrecherprozesse, Transitional Justice etc.) beschäftigen. Die Arbeiten der Bewerberinnen oder Bewerber sollen in einer der das Zentrum tragenden Disziplinen (Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft, Sozialwissenschaften) angesiedelt sein. Es wird erwartet, dass sich die Dissertationen der Bewerberinnen oder Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung in einem weit fortgeschrittenen Stadium befinden.

Bewerberinnen oder Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbungsunterlagen in elektronischer Form bis zum 10.02.2020 an den Vorsitzenden des ICWC-Fördervereins, Prof. Dr. Eckart Conze, zu senden: .

Folgende Unterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:

  • Bewerbungsschreiben, das Angaben über den Stand der Dissertation sowie über die beantragte Förderdauer enthält (maximal  6 Monate)
  • Lebenslauf
  • ein Probekapitel der Dissertation
  • Zeit- und Arbeitsplan für den beantragten Förderzeitraum
  • ein Gutachten/Empfehlungsschreiben der Betreuerin/des Betreuers der Promotion

Die Höhe des Stipendiums orientiert sich an den üblichen Sätzen der Promotionsförderung (Promotionsstipendien der Universität Marburg). Zusätzliche Sach- oder Reisemittel können nicht beantragt werden.