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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß et al. | „Reichsbürger-Prozess“ (2024)

Seit dem 21. Mai 2024 stehen Heinrich XIII. Prinz Reuß, Maximilian E., Rüdiger v. P., Peter W., Michael F., Johanna F.-J., Hans-Joachim H., Norbert G. und Dr. Birgit M.-W. vor dem OLG Frankfurt am Main vor Gericht. Ihnen wird die Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen. Mit gleichen und ähnlichen Vorwürfen sind an den Oberlandesgerichten München und Stuttgart 17 weitere Personen angeklagt.

Die Angeklagten Maximilian E., Rüdiger v. P. und Peter W. seien hinreichend verdächtig, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben und sich anschließend in ihr als Mitglieder beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Den Angeklagten Michael F., Johanna F.-J., Hans-Joachim H., Norbert G., Dr. Birgit M.-W. und Heinrich XIII. Prinz R. wird die Mitgliedschaft in jener Vereinigung vorgeworfen. Allen vorgenannten Personen wird zudem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vorgeworfen (§ 83 Abs. 1 StGB). Die mutmaßlichen Vereinigungsmitglieder Heinrich XIII. Prinz R. und Rüdiger v. P. sollen als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB). Gegen die Angeklagte Vitalia B. bestehe der hinreichende Verdacht, die terroristische Vereinigung unterstützt und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens geleistet zu haben (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 83 Abs. 1, § 27 StGB). Außerdem werden den Angeklagten Norbert G., Heinrich XIII. Prinz R., Rüdiger v. P. und Peter W. Verstöße gegen das Waffengesetz angelastet (§ 52 Abs. 1 und 3 WaffG). Speziell dem Angeklagten Peter W. wird eine schwere staatsgefährdende Gewalttat durch die Verschaffung und Aufbewahrung einer Schusswaffe vorgeworfen (§ 89a Abs. 1 und 1 Nr. 2 StGB).

Die terroristische Vereinigung habe zum Ziel gehabt, die staatliche Ordnung in Deutschland gewaltsam zu beseitigen. Eine in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform habe bestanden. So seien die Angeklagten in einem Rat organisiert gewesen, der nach der Machtübernahme als Übergangsregierung habe fungieren sollen. Hierfür seien die Angeklagten  für verschiedene Ministerposten vorgesehen gewesen, die sie in der neuen Staatsform hätten übernehmen sollen. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine tiefe Ablehnung gegen staatliche Institutionen und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu haben. Ihre Ideologie reiche von der Reichbürger:innen-Szene bis hin zu QAnnon. Sie hätten gehofft, eine sogenannte „Allianz“ (technologisch überlegener, geheimer Staatenbund) würde die bestehende Regierung Deutschlands stürzen. Vor diesem Hintergrund habe die mutmaßliche Vereinigung geplant, bewaffnet in den Bundestag einzudringen, dort Abgeordnete des Bundestags festzunehmen und so den Systemsturz herbeizuführen. Zu konkreten Vorbereitungen habe die Rekrutierung von militärischem Personal, die Beschaffung von Ausrüstung und die Durchführung eines Schießtrainings gehört. Es habe in der mutmaßlichen Vereinigung als sicher gegolten, dass die sogenannte „Allianz“ bald aktiv werde. Die mutmaßliche Vereinigung habe über finanzielle Mittel in Höhe von 500.000€ und ein massives Waffenarsenal verfügt. Letzteres habe aus ca. 380 Schusswaffen, 350 Hieb- und Stichwaffen, 500 weiteren Waffen und 148.000 Munitionsteilen bestanden. Die Mitglieder hätten sich mit der Zeit zunehmend abgeschottet und Verschwiegenheitserklärungen unterzeichnet, deren Verstoß mit der Todesstrafe habe sanktioniert werden sollen. Den Angeklagten Maximilian E., Peter W. und Rüdiger v. P. wird vorgeworfen, sie hätten im Juli 2021 die Liegenschaften des deutschen Bundestags in Berlin ausgekundschaftet. Die damalige AfD- Bundestagsabgeordnete und Angeklagte Dr. Birgit M.-W. habe den anderen Angeklagten Zugang zu den Örtlichkeiten verschafft.

Das Verfahren wird von den Prozessbeobachter:innen des Trial Monitorings beobachtet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu den Angeklagten im „Reichsbürger-Prozess“:

  • Birgit M.-W.

    Die Angeklagte Birgit M.-W. ist eine Richterin und ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD (2017-2021). Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 StGB) vorgeworfen. Sie soll für die Gruppe den Bundestag ausgekundschaftet und weiteren Mitgliedern der Gruppe Zugang verschafft haben. Im Rat sei sie für das Resort „Justiz“ zuständig gewesen. Ihre Aufgabe sei die konzeptionelle Vorbereitung für den Aufbau neuer staatlicher Justizstrukturen gewesen.

  • Hans-Joachim H.

    Dem Angeklagten Hans-Joachim H. wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Er sei zudem Geldgeber der Gruppe. Des Weiteren habe er versucht, weitere Mitglieder zu rekrutieren. Er sei Anhänger von Verschwörungstheorien.

  • Johanna F.-J.

    Die Angeklagte Johanna F.-J. war in der Partei „Die Basis“ aktiv. Ihr wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Sie habe für die Gruppe Gelder beschafft. Des Weiteren soll sie sich mit Mitgliedern des russischen Konsulats getroffen haben. Sie glaube an Verschwörungstheorien, wie DUMBS und satanisch-rituelle Pädophilie. 

  • Heinrich XIII P. R. 

    Der Angeklagte Heinrich XIII. P. R. entstammt einer alten Adelsfamilie. Die Anklage wirft ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Nr. 1 Abs. 1 StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) vor. Er habe zudem als Rädelsführer agiert. Er habe den Rat geleitet und Treffen hätten bei ihm stattgefunden. Nach dem geplanten Umsturz hätte er als Staatsoberhaupt fungieren sollen.

  • Maximilian E. 

    Der Angeklagte Maximilian E. ist ehemaliger Oberst der Bundeswehr. Der Vorwurf der Anklage lautet Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Nr. 1 Abs. 1 StGB) und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB). Er habe den Rat zusammen mit den Angeklagten Peter W. und Rüdiger v. P. gegründet und sei dort Teil des militärischen Arms. Er soll neue Mitglieder für die Gruppe bei der Bundeswehr angeworben haben. Des Weiteren habe er wiederholt Gelder der Vereinigung für die Beschaffung von Waffen und sonstiger Ausrüstung angeschafft. Er glaube an Verschwörungstheorien, wie DUMBS und satanisch-rituelle Pädophilie. 

  • Michael F. 

    Michael F. ist ehemaliger Polizist. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Nr. 1 Abs. 1 StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Er sei Mitglied des Rats und dort für das Resort „Inneres“ zuständig. Im Rahmen dessen sei seine Aufgabe der Aufbau von sogenannten Heimatschutzkompanien sowie die Umstrukturierung der Polizei gewesen. Innerhalb des militärischen Arms sei ihm der Bereich „Sicherheit und Polizei“ übertragen worden. Des Weiteren habe er Bundeswehrkasernen ausgekundschaftet.

  • Peter W.

    Peter W. ist ein ehemaliger KSK-Soldat. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Nr. 1 Abs. 1 StGB) und die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB) vorgeworfen. Er sei Mitglied des militärischen Arms. Er habe den Rat zusammen mit den Angeklagten Maximilian E. und Rüdiger v. P. gegründet. Er habe für die Gruppe das Bundestagsgebäude ausgekundschaftet. Des Weiteren wird ihm ein ·Verstoß gegen § 52 Abs. 1 und 3 WaffG und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat durch die Beschaffung und Aufbewahrung einer Schusswaffe (§ 89a Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB) vorgeworfen. Der Angeklagte Peter W. soll Mitglieder angeworben und Schießtrainings organisiert haben.

  • Rüdiger v. P.

    Rüdiger v. P. ist ehemaliger Soldat. Der Vorwurf der Anklage lautet Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 83 Abs. 1 StGB). Er habe den militärischen Arm der Gruppe geleitet, sei Mitglied des Rats und habe das Resort „Militär“ geleitet. Er habe den Rat zusammen mit den Angeklagten Peter W. und Maximilian E. gegründet und weiterführend als Rädelsführer agiert. Des Weiteren wird ihm ein Verstoß gegen § 52 Abs. 1 und 3 WaffG vorgeworfen.

  • Vitalia B.

    Der Angeklagten Vitalia B. wird die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§ 129a Abs. 5 Satz 1, § 83 Abs. 1, § 27 StGB) vorgeworfen. Sie soll Kontakte zum russischen Konsulat vermittelt haben.