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Verfahren vor dem OLG Frankfurt gegen Sara T. (2026)

Der Angeklagten Sara T. wird die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie soll sich im Laufe des Jahres 2014 radikalisiert haben und gemeinsam mit ihrem Ehemann im November 2014 nach Syrien gereist sein. Dort soll sie in den ersten Monaten des Aufenthalts auf dem IS-Gebiet ihren Ehemann nach islamischem Ritus durch die Haushaltsführung bei dessen Tätigkeit als IS-Kämpfer unterstützt haben. Nach dessen mutmaßlichen Tod im März 2015 soll sie in unterschiedlichen Frauenhäusern des IS untergebracht worden sein und Geld vom „Witwenbüro“ des IS erhalten haben. Sie soll während ihres Aufenthalts mehrfach versucht haben, eine in Deutschland lebende Bekannte zur Ausreise nach Syrien zu bewegen.

Im März 2019 wurde die Angeklagte von Einheiten der kurdischen Volksverteidigung festgenommen und in ein Gefangenenlager verbracht. Von dort wurde sie am 6.10.2021 bzw. 5.10.2019 nach Deutschland zurückgeführt.

Das Verfahren wird von den Prozessbeobachterinnen und Prozessbeobachtern des Trial Monitorings begleitet. Die Veröffentlichung der Wochenberichte folgt, sobald das Verfahren rechtskräftig ist.