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ICWC-Ringvorlesung zum 70. Jubiläum des Nürnberger Prozesses

Zum 70. Jubiläum des Hauptkriegsverbrecherprozesses vor dem Internationalen Militärtribunal in Nürnberg veranstaltete das Internationale Forschungs- und Dokumentationszentrum für Kriegsverbrecherprozesse (ICWC) an der Philipps-Universität Marburg im Wintersemester 2015/16 eine Ringvorlesung mit renommierten Expert/innen verschiedener Disziplinen aus ganz Deutschland.

Poster Ringvorlesung WS 2015/16
Foto: Wolfgang Form
Poster Ringvorlesung WS 2015/16

Der Komplex "Nürnberg" stellt schon lange einen Forschungsschwerpunkt des ICWC dar. Der Geschäftsführende Direktor des ICWC, Professor Dr. Eckart Conze, PD Dr. Ken Eckstein (Juristische Fakultät der Universität Marburg) und Dr. Wolfgang Form (Geschäftsführer des ICWC) waren die Initiatoren der Ringvorlesung. Die Veranstaltungsreihe wurde realisiert mit freundlicher Unterstützung der Marburger Juristischen Gesellschaft.

Wir freuen uns, Ihnen auf dieser Seite einen Rückblick auf neun spannende Beiträge geben zu können.

20. Oktober 2015: Dr. Gerd Hankel (Hamburg)
Die Leipziger Prozesse nach dem Ersten Weltkrieg und ihre Bedeutung für die internationale Strafgerichtsbarkeit

Foto Ringvorlesung Dr. Gerd Hankel
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Dr. Gerd Hankel

Am 20. Oktober machte Gerd Hankel vom Hamburger Institut für Sozialforschung den Anfang als Referent im Rahmen der Ringvorlesung. 1921/22 fanden vor dem Reichsgericht in Leipzig Strafverfahren gegen mutmaßliche deutsche Kriegsverbrecher statt. Siebzehn (ehemals) deutsche Soldaten standen vor Gericht, von denen zehn zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren verurteilt wurden. Es war eine Forderung der siegreichen Alliierten, die zu den Verfahren geführt hatte. Um eine im Versailler Friedensvertrag vereinbarte Auslieferung hunderter möglicher Kriegsverbrecher zu vermeiden, hatte Deutschland die Verfahren in Eigenregie durchgeführt, und zwar vor dem Reichsgericht in Leipzig, das international eine gute Reputation genoss.
Die Prozesse waren sehr umstritten. In Deutschland lehnte man sie als einen Akt der Demütigung ab, im Ausland überwog ebenfalls eine kritische Haltung, weil das Gericht, so vor allem französische Stimmen, zu nachsichtig urteilte. Der Vortrag zeigte, wie auf alliierter Seite die Idee einer strafgerichtlichen Aburteilung Deutscher entstanden ist und wie sich die Idee bis zu den ersten Verfahren konkretisierte. Er zeigte weiter, welches die Tatvorwürfe waren und in welcher Weise deutsches Recht und/oder Völkerrecht angewandt wurden. Außerdem ging er auf die alliierten Vorwürfe an die deutsche Justiz ein und fragte, was das Vermächtnis der Prozesse im Blick auf das deutsche Völkerrechtsverständnis ausmacht und warum die internationale Rezeption der Prozesse dazu führte, schwerste Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg nicht mehr durch die nationale, d.h. deutsche Justiz ahnden zu lassen.

17. November 2015: PD Dr. Kerstin v. Lingen (Heidelberg)
Von Leipzig nach Nürnberg. Diskussionen über ein Weltgericht 1919-1945

Foto Ringvorlesung PD Dr. Kerstin von Lingen
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung PD Dr. Kerstin von Lingen

Vor dem Nürnberger Internationalen Militärtribunal wurden u.a. Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht gestellt. Im Vortrag ging es um die Herausbildung dieses Konzepts aus ideengeschichtlicher Perspektive, wobei besonderes Augenmerk auf den Debatten der Völkerrechtler/innen und Diplomat/innen seit den Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907, den Verhandlungen von Versailles 1919 sowie der Diskussion um ein "Weltstrafgericht" lag. Mit dem Verständnis von "humanity" und "zivilisiertem Krieg", wie es in der Präambel der Haager Landkriegsordnung, der sogenannten Martensklausel von 1899, niedergelegt war, ist eine Ideenwelt umrissen, die die Einhegung von Kriegsgewalt und den Weg hin zum Konzept von "crimes against humanity" beschreibt, das in der Charta von Nürnberg auf einer Konferenz in London im Sommer 1945 erstmals festgeschrieben wurde. Das Konzept war während der Kriegsjahre in Exilzirkeln in London in verschiedenen Gremien, darunter der United Nations War Crimes Commission, geschärft worden, wobei zunächst vor allem an ein permanentes Gericht gedacht wurde. Ein wesentlicher Aspekt der Bemühungen um einen neuen völkerstrafrechtlichen Tatbestand war die Ahndung von Massengewalt an Zivilisten.

24. November 2015: PD Dr. Ken Eckstein (Marburg)
Von Recht und Gerechtigkeit. Der Prozess vor dem IMT in Nürnberg 1945-1946

Foto Ringvorlesung PD Dr. Ken Eckstein
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung PD Dr. Ken Eckstein

Am 8. August 1945 wurde in London das Statut für ein Internationales Militärtribunal (IMT) verabschiedet. Vor diesem Tribunal sollte den Hauptkriegsverbrechern der Europäischen Achsenmächte der Prozess gemacht werden. Am 20. November 1945, einem Dienstag, begann die Hauptverhandlung in Nürnberg.
Der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson eröffnete sein Eingangsstatement mit programmatischen Sätzen: "Die Taten, die wir zu verurteilen und bestrafen suchen, waren so perfide, bösartig und verwüstend, dass die zivilisierte Welt nicht über sie hinwegsehen kann (…). Dass vier große Nationen (…) von Rache absehen und ihre Feinde dem Richtspruch des Rechts überantworten, ist eines der bedeutendsten Zugeständnisse der Macht an die Vernunft."
In diesen knappen, eindrucksvollen Worten scheint nicht nur die große Leistung auf, sondern auch das große Wagnis, das es bedeutete, die gerechte Strafe für flagrante Gräueltaten mit den Mitteln des Rechts zu suchen. Vom Spannungsverhältnis zwischen Recht und Gerechtigkeit im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem IMT Nürnberg handelte der Vortrag.

8. Dezember 2015: Prof. Dr. Eckart Conze (Marburg)
Geschichte vor Gericht. Bilder des Nationalsozialismus in den Nürnberger Prozessen 1945-1949

Foto Ringvorlesung Prof. Dr. Eckart Conze
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Prof. Dr. Eckart Conze

Die Kriegsverbrecherprozesse der Nachkriegszeit, allen voran der Nürnberger Prozess 1945/46, konfrontierten nicht nur die Deutschen mit den Verbrechen des Dritten Reiches, sondern sie trugen, unmittelbar nach dem Ende von Diktatur, Krieg und Völkermord, auch zur Herausbildung eines frühen Geschichtsbilds des Nationalsozialismus in der deutschen und der internationalen Öffentlichkeit bei. Bevor die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen einsetzte, lieferten insbesondere der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess und die unter amerikanischer Regie stattfindenden Nachfolgeverfahren schon Interpretationen der nationalsozialistischen Herrschaft, die weit in die Nachkriegsjahrzehnte hinein wirkten. Der Vortrag analysierte die Entwicklung dieser Geschichtsbilder vor, während und nach den Gerichtsverfahren. Er legte zugleich dar, wie unterschiedliche Prozessbeteiligte, einschließlich der Angeklagten und ihrer Verteidiger, bestimmte Bilder des Nationalsozialismus prägten, und fragte schließlich nach der Funktion und Wirkung dieser Geschichtsbilder.

15. Dezember 2015: Werner Renz (Frankfurt)
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess und seine Folgen für die Rechtsfragen im NSG-Verfahren

Foto Ringvorlesung Werner Renz
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Werner Renz

Das im August 1965 verkündete Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozess hatte nicht nur für die weitere Verfolgung von Auschwitz-Tätern weit-reichende Folgen. Mit dem Urteil setzte sich eine Rechtspraxis durch, die im Gegensatz zu der Rechtsprechung in Verfahren gegen Personal der Vernichtungslager der »Aktion Reinhardt« (Treblinka, Sobibórund Bełżec) sowie des Gaswagenlagers Kulmhof/Chełmnostand.
Waren die Tatgerichte und der Bundesgerichtshof in den Prozessen gegen Vernichtungslagerpersonal der Auffassung, dass jede Tätigkeit innerhalb der Lageradministration eine strafrechtlich relevante Hilfeleistung zum Vernichtungsgeschehen sei, war das Frankfurter Schwurgericht der Ansicht, allein der zweifelsfrei erbrachte Einzeltatnachweis begründe die individuelle Schuld der Angeklagten.
In seinem Vortrag legte Werner Renz die Rechtsauffassung dar, die in den Verfahren gegen Vernichtungslagerpersonal in den 1960er Jahren zur Geltung kam und verglich sie mit der Sicht des Frankfurter Schwurgerichts.

12. Januar 2016: Filmvorführung und Diskussion im Capitol-Kino
"Nürnberg und seine Lehre" (1947)

Foto Ringvorlesung Publikum
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Publikum

Im Rahmen des vom Institut für Medienwissenschaft (Prof. Dr. Andreas Dörner) und dem Forschungs- und Dokumentationszentrum Kriegsverbrecherprozesse (Dr. Wolfgang Form) durchgeführten Forschungsprojekts zur Filmkampagne der US-Behörden für den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess wurde der weitgehend unbekannte Film einem interessierten Publikum vorgestellt. "Nürnberg und seine Lehre" (Regie: Stuart Schulberg, USA 1947) resümiert das erste internationale völkerstrafrechtliche Verfahren und sollte damit einen Beitrag zur Re-education in Nachkriegsdeutschland leisten. Nach der Filmvorführung diskutierten Prof. Dr. Ina Merkel (Europäische Ethnologie/Kulturwissenschaft), Dr. Wolfgang Form und Axel Fischer (ICWC) den Film mit dem Publikum.

19. Januar 2016: Florian Jeßberger (Hamburg)
"A Precedent and a Promise". "Nürnberg" und das moderne Völkerstrafrecht

Foto Ringvorlesung Prof. Dr. Florian Jeßberger
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Prof. Dr. Florian Jeßberger

Das Urteil des Internationalen Militärgerichtshofes im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher setzte den Schlusspunkt unter ein präzedenzloses juristisches Unterfangen: Nie zuvor waren Individuen wegen Völkerrechtsverbrechen vor einem internationalen Gericht zur Verantwortung gezogen worden. Zugleich gab das Urteil den Startschuss für eine Entwicklung, die schließlich, Jahrzehnte später, im modernen Völkerstrafrecht mündete. Der Vortrag ordnete den Nürnberger Prozess in den größeren Zusammenhang der Herausbildung eines völkerrechtlichen Strafrechts und eines "Systems" internationaler Strafrechtspflege ein. Er zeigte Verbindungslinien auf, markierte Bruchstellen und fragte nach der Einlösung des "Versprechens" von Nürnberg, wie es am eindrücklichsten wohl der US-amerikanische Chefankläger Robert Jackson in seiner Eröffnungsrede in Nürnberg ausgedrückt hat: "Aber der letzte Schritt, periodisch wiederkehrende Kriege zu verhüten, ist, die Staatsmänner vor dem Gesetz verantwortlich zu machen. Und lassen Sie es mich deutlich aussprechen: Dieses Gesetz wird hier zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt, es schließt aber ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die jetzt hier zu Gericht sitzen." Florian Jeßberger ist Inhaber der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte der Universität Hamburg. Das Völkerstrafrecht bildet einen seiner Forschungsschwerpunkte.

26. Januar 2016: Cornelius Nestler (Köln)
Wider die zweite Schuld. Aktuelle NS-Verfahren vor deutschen Gerichten

Foto Ringvorlesung Prof. Dr. Cornelius Nestler
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Prof. Dr. Cornelius Nestler

Cornelius Nestler, der sich sowohl als Nebenklägervertreter als auch wissenschaftlich seit Jahren mit der Verfolgung von NS-Verbrechen durch die deutsche Justiz befasst, stellte eine neue, differenzierte Sichtweise aktueller Verfahren vor. Zwar war der Frankfurter Auschwitz-Prozess ein großer politischer Erfolg, in juristischer Hinsicht aber hatte er durchaus katastrophale Wirkungen, die bis auf den heutigen Tag spürbar sind. An ihn schloss sich ein halbes Jahrhundert mit einer (bislang nur bruchstückhaft bekannten) systematischen Einstellungspraxis deutscher Staatsanwaltschaft an. Professor Nestler ging in seinem Vortrag detailliert insbesondere auf diese bis heute teils sehr problematische Praxis der Staatsanwaltschaften ein und beschränkte sich nicht allein auf die Betrachtung der bislang ergangenen gerichtlichen Urteile und Entscheidungen. Erst in den letzten Jahren hat sich die Verweigerungshaltung der Justiz aufzulösen begonnen - wenn eine nicht zögerliche Staatsanwaltschaft auf ein williges Gericht trifft. Professor Nestler skizzierte insoweit die Bedingungen, die zusammenkommen müssen, damit das mögliche Vorgehen gegen NS-Täter/innen Realität wird. Das im Sommer 2015 abgeschlossene Verfahren am Landgericht Lüneburg hat diese Chance genutzt. Herr Nestler referierte über die Hintergründe und Dynamiken der NSG-Verfahren der 2010er Jahre – auch und gerade aus der Sicht der Nebenklagevertretung und wagte einen Ausblick auf kommende Verfahren und ihre spezifischen Probleme.

9. Februar 2016: Kai Ambos (Göttingen)
Völkerrechtsverbrechen vor Gericht. Analyse und Ausblick

Foto Ringvorlesung Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Foto: Wolfgang Form
Ringvorlesung Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos

Der im Jahre 1998 gegründete und seit 2003 arbeitende Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court - ICC) in Den Haag erhält monatlich hunderte Anzeigen völkerrechtlicher Verbrechen, hat aber derzeit nur 23 Verfahren in 10 "situations" förmlich eröffnet. Wie erklärt sich diese Diskrepanz? Dieser Frage ging der Vortrag nach und zeichnete dabei meinungsstark und minutiös ein Bild der Arbeitsweise und spezifischen Probleme und Leistungen des ICC, insbesondere der Anklagebehörde, und befasste sich dabei vor allem mit dem komplizierten Vorverfahren. Mit Analyse und Ausblick setzte der lebhafte Vortrag von Professor Ambos, dem das Publikum mit höchster Aufmerksamkeit folgte, den in die Zukunft gerichteten Schlusspunkt der Ringvorlesung.