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Finanzierung

Das Erasmus+ Programm bietet eine finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen.

  • Mobilitätsförderung nach Pauschalbeträgen

    Die Teilnehmer*innen erhalten ein Mobilitätsstipendium für die Dauer des Studiums sowie einen Pauschalbetrag für die Reisekosten.

    Die Höhe des Stipendiums setzt sich wie folgt zusammen:

    - Monatlicher Zuschuss in Höhe von 850 Euro (individuelle Unterstützung)

    - Reisekosten (Pauschalbetrag entsprechend des EU Distance Calculators 

    Einzelheiten zur finanziellen Unterstützung und zu den Zahlungsmodalitäten für die Studierenden werden in der Finanzhilfevereinbarung („Grant Agreement“) festgelegt, dem Vertrag zwischen dem Studierenden und der europäischen Gastuniversität, der vor Beginn der Mobilitätsphase unterzeichnet werden muss. Dieses Dokument wird von der Philipps-Universität Marburg ausgestellt, nachdem du für das Programm ausgewählt worden bist.

    Änderung der Fördersätze ab dem Projekt 2024: Die individuelle Unterstützung wird ab dem Projekt 2024 auf 900 EUR/Monat angehoben. Die Fördersätze für die Reisekosten bleiben unverändert.

  • Green Travel

    Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, können einen Zuschuss (Top-up) und zusätzliche Fördertage beantragen.

    Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:

    Fahrtkostenzuschuss

    zusätzlich zum gewährten travel support (bei einer Reisedistanz bis 4.000 km): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der Distanz

    Zusätzliche Fördertage

    Zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird. Als zumutbar gilt eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dies auf Ihre Reise zutreffen.

    Förderfähige Verkehrsmittel

    Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Nicht förderfähige Verkehrsmittel

    Auto, Flugzeug, Schiff

    Der Antrag muss vor Beginn der Mobilität bei der Bewerbung an deiner Heimatuniversität eingegangen sein. Bitte kontaktiere uns, wenn du einen Antrag stellen möchtest.

  • Top-Ups

    Um gegebenenfalls anfallende Mehrkosten deines Aufenthaltes zu decken, kannst du eine zusätzliche Förderung in Höhe von 250 EUR/ Monat beantragen, sollten folgende Kriterien auf dich zutreffen:

    • Schwerbehinderung

    Erforderliche Nachweise: Ärztliches Attest (unterzeichnet von einem zugelassenen Arzt), aus dem hervorgeht dass der Studierende als schwerbehindert gemäß den nationalen Vorschriften gilt

    • Chronische Erkrankung

    Erforderliche Nachweise: Ärztliches Attest (unterzeichnet von einem zugelassenen Arzt), aus dem hervorgeht, dass der Studierende eine chronischen Erkrankung hat, die zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung während der physischen Mobilität an der Philipps-Universität führt.

    • Studierende mit Kind
      • Mindestens ein Kind wird während des gesamten Aufenthalts an die Universität Marburg mitgenommen
      • die zusätzliche Förderung wird unabhängig von der Anzahl der an der Mobilitätsmaßnahme teilnehmenden Kinder berechnet
      • ein möglicher Partner (mit eigener Erasmus+ Förderung) kann eine zusätzliche Förderung ebenfalls in Anspruch nehmen (z.B. wenn zwei Kinder mitgenommen werden)
      • eine Doppelförderung eines Kindes (wenn beide Elternteile gefördert werden) ist ausgeschlossen.

    • Erstakademiker*innen
      Erstakademiker*innen sind Studierende, deren Eltern oder Erziehungsberechtigten (z.B. Stiefeltern und andere Erziehungsberechtigte) keinen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule erlangt haben.
      Konkret bedeutet das:
      • einen Abschluss an einer Berufsakademie, der zu einem mit einem Hochschulabschluss vergleichbaren Abschluss führt und als akademischer Grad anzusehen ist
      • ein Meisterbrief ist in diesem Zusammenhang nicht mit einem akademischen Grad gleichzusetzen
      • von einem Elternteil im Ausland absolvierte Kurse, die in Deutschland nicht als solche anerkannt werden (z. B. Physiotherapie) gelten als akademische Abschlüsse im Sinne der Förderungsvoraussetzungen für die Gewährung des Zusatzstipendiums.

    • Berufstätige Studierende
      Bedingungen:
      • Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit (Beschäftigung)
      • ununterbrochene Tätigkeit von mindestens sechs Monaten im Jahr vor der Mobilität.
      • Das durchschnittliche Einkommen während der letzten sechs Monate darf ein lokales Äquivalent (an die Kaufkraft angepasst) von 450 - 850 EUR/ Monat in Deutschland nicht überschreiten.

    Die entsendende Einrichtung muss den Antrag auf Aufstockung durch Mitunterzeichnung der die von Philipps-Universität zur Verfügung gestellte Ehrenerklärung des Studenten unterzeichnen. Dokumente, die den Anspruch auf eine Aufstockung belegen, müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt und archiviert werden und müssen auf Anfrage des entsendenden Partners vorgelegt werden. Es kann nur eine der Top-Up Aufstockungen in Anspruch genommen werden. Kombination mit dem grünen Reisezuschlag ist möglich. Die Ehrenerklärung muss zusammen mit der Nominierung eines Studierenden bei der Philipps-Universität eingereicht werden.

  • Realkostenantrag

    Solltest du außergewöhnlich hohe Kosten im Rahmen deines Auslandssemesters an der Philipps-Universität haben und eines der folgenden beiden Kriterien auf dich zu treffen, kannst du einen Realkostenantrag stellen, der deine Mehrkosten abdecken soll. Bitte beachte, dass diese Beantragung nicht mit einem Top-Up derselben Kategorie kombinierbar ist.

    Studierende mit Behinderung

    Zielgruppe: Studierende mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf während deiner Mobilität hervorgeht.

    Bitte beachte, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn deines Aufenthaltes gestellt werden muss. Nimm daher frühzeitig Kontakt mit uns auf.

    Studierende mit Kind

    Zielgruppe: Studierende, die für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert werden und mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern ins Ausland reisen. Du findest die notwendigen Informationen auf der Website des DAAD.

    Bitte beachte, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn deines Aufenthaltes gestellt werden muss. Nimm daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.