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Finanzierung

Das Erasmus+ Programm bietet eine finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen.

  • Mobilitätsförderung im akademischen Jahr 2023/2024

    1. Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach der Entfernung vom Dienstort an der Heimathochschule zum Dienstort an der Gastinstitution

    Staffelung der Stückkosten Fahrt:

    Distanz (km) - Stückkosten Fahrt (1 x je Mobilität)

    Reisedistanz

    Standardreise

    Green Travel

    0 - 99 km

    23 EUR

    -

    100 - 499 km

    180 EUR

    210 EUR

    500 - 1999 km

    275 EUR

    320 EUR

    2000 - 2999 km

    360 EUR

    410 EUR

    3000 - 3999 km

    530 EUR

    610 EUR

    4000 - 7999 km

    820 EUR

    -

    > 8000 km

    1500 EUR

    -

    Für die Ermittlung der Entfernung wird ein Online-Rechner verwendet, der von der EU-Kommission bereitgestellt wird.

    1. Stückkosten pro Aufenthaltstag, gestaffelt nach Ländersätzen

    Staffelung der Stückkosten nach Zielland pro Aufenthaltstag:

    Ländergruppe 1: 180 EUR
    Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

    Ländergruppe 2: 160 EUR
    Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

    Ländergruppe 3: 140 EUR
    Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

  • Änderungen ab dem Projekt 2024

    Einige Länder wurden in ihrer Ländergruppenzugehörigkeit angepasst.
    Die neuen Zugehörigkeiten lauten wie folgt:

    Erasmus+ Programmländer (ab Projekt 2024):

    Ländergruppe 1: 
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden
    - Partnerländer aus den Regionen 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat) und 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien).

    Ländergruppe 2: 
    Griechenland, Malta, Portugal, Spanien, Zypern, Estland, Lettland, Slowakei, Tschechische Republik

    Ländergruppe 3: 
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Mazedonien, Türkei, Ungarn

    Die finanzielle Zuwendung bleibt in ihrer Stückelung dieselbe, kann sich durch die veränderte Ländergruppe jedoch potentiell unterscheiden (so ist der Förderbetrag für Belgien z.B. 180 EUR/Tag ab dem Projekt 2024, da es sich nun in einer anderen Ländergruppe befindet).

    Wichtig! Bis auf Weiteres werden ST-Mobilitäten aus den Projekten 2022 und 2023 gefördert.

  • Zusatzförderung

    Um gegebenenfalls anfallende Mehrkosten Ihres Aufenthaltes zu decken, können Sie eine zusätzliche Förderung beantragen, sollten folgende Kriterien auf Sie zutreffen:

    Top-Up: Green Travel

    Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, können einen Zuschuss (Top-Up) und zusätzliche Fördertage beantragen.

    Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:

    Fahrtkostenzuschuss
    zusätzlich zum gewährten travel support (bei einer Reisedistanz bis 4.000 km): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der Distanz

    Zusätzliche Fördertage
    Zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird. Als zumutbar gilt eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dies auf Ihre Reise zutreffen.

    Förderfähige Verkehrsmittel
    Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Nicht förderfähige Verkehrsmittel
    Auto, Flugzeug, Schiff

    Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail eingegangen sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung

    Zielgruppe: Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind

    Zielgruppe: Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern ins Ausland reist. 

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

  • Aufenthaltsdauer und Förderdauer

    Aufenthalte werden taggenau gefördert. Es zählen nur die reinen Arbeitstage an der Gastuniversität. Die Förderdauer ist also nicht immer gleich der realen Aufenthaltsdauer.

    Es werden Aufenthalte von maximal fünf Tagen gefördert. Für Aufenthalte, die länger dauern, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Mobilität für eine individuelle Beratung.

  • Auszahlung

    Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Raten:

    1. Rate: 70% der Gesamtsumme der individuellen Stückkosten plus Reisekosten vor Beginn des Aufenthalts, bei Vorliegen aller erforderlichen Bewerbungs- und Vertragsunterlagen

    2. Rate: Restbetrag der Gesamtsumme nach dem Aufenthalt und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen

    Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer kann es zu einer Reduzierung des Förderbetrags um die entsprechenden Tagespauschalen kommen, evtl. auch zu einer Rückforderung in entsprechender Höhe. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kann für die zusätzlichen Tage unter Umständen noch nachträglich eine Förderung bewilligt werden, sofern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Internationale Mobilität.