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Finanzierung

Das Erasmus+ Programm bietet eine finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen.

  • Mobilitätsförderung im akademischen Jahr 2025/26

    1. Stückkosten für die Fahrt, gestaffelt nach der Entfernung vom Dienstort an der Heimathochschule zum Dienstort an der Gastinstitution

    Staffelung der Stückkosten Fahrt:

    Distanz (km) - Stückkosten Fahrt (1 x je Mobilität)

    Reisedistanz

    Standardreise

    Green Travel

    10 - 99 km

    28 EUR

    56 EUR

    100 - 499 km

    211 EUR

    285 EUR

    500 - 1999 km

    309 EUR

    417 EUR

    2000 - 2999 km

    395 EUR

    535 EUR

    3000 - 3999 km

    580 EUR

    785 EUR

    4000 - 7999 km

    1.188 EUR

    1.188 EUR

    > 8000 km

    1.735 EUR

    1.735 EUR

    Für die Ermittlung der Entfernung wird ein Online-Rechner verwendet, der von der EU-Kommission bereitgestellt wird.

    1. Stückkosten pro Aufenthaltstag, gestaffelt nach Ländersätzen

    Staffelung der Stückkosten nach Zielland pro Aufenthaltstag:

    Ländergruppe 1: 180 EUR
    Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden

    Ländergruppe 2: 160 EUR
    Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

    Ländergruppe 3: 140 EUR
    Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn

  • Zusatzförderung

    Um gegebenenfalls anfallende Mehrkosten Ihres Aufenthaltes zu decken, können Sie eine zusätzliche Förderung beantragen, sollten folgende Kriterien auf Sie zutreffen:

    Top-Up: Green Travel

    Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, können einen Zuschuss (Top-Up) und zusätzliche Fördertage beantragen.

    Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:

    Fahrtkostenzuschuss
    zusätzlich zum gewährten travel support (bei einer Reisedistanz bis 4.000 km): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der Distanz

    Zusätzliche Fördertage
    Zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird. Als zumutbar gilt eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dies auf Ihre Reise zutreffen.

    Förderfähige Verkehrsmittel
    Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Nicht förderfähige Verkehrsmittel
    Auto, Flugzeug, Schiff

    Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail eingegangen sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung

    Zielgruppe: Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind

    Zielgruppe: Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern ins Ausland reist. 

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

  • Aufenthaltsdauer und Förderdauer

    Aufenthalte werden taggenau gefördert. Es zählen nur die reinen Arbeitstage an der Gastuniversität. Die Förderdauer ist also nicht immer gleich der realen Aufenthaltsdauer.

    Es werden Aufenthalte von maximal fünf Tagen gefördert. Für Aufenthalte, die länger dauern, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Mobilität für eine individuelle Beratung. 

    Ab Projekt 2024:

    Förderung von Reisetagen: Arbeitstage sind keine Reisetage. Im Kontext der Erasmus+ Mobilitätsförderung gehen wir davon aus, dass Sie am Tag vor Beginn des ersten Dienstgeschäfts anreisen und am Tag nach Ende des letzten Dienstgeschäfts abreisen. Bitte informieren Sie uns, sollte für Ihr Mobilitätsvorhaben kein Bedarf an der Förderung zusätzlicher Reisetage (max. 2 Stk.) bestehen.
    Zusätzliche Reisetage für die emissionsarme  An- und Abreise deklarieren Sie bitte über eine Ehrenwörtliche Erklärung, die wir Ihnen im zukommen lassen.

  • Auszahlung

    Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Raten:

    1. Rate: 70% der Gesamtsumme der individuellen Stückkosten plus Reisekosten vor Beginn des Aufenthalts, bei Vorliegen aller erforderlichen Bewerbungs- und Vertragsunterlagen

    2. Rate: Restbetrag der Gesamtsumme nach dem Aufenthalt und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen

    Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer kann es zu einer Reduzierung des Förderbetrags um die entsprechenden Tagespauschalen kommen, evtl. auch zu einer Rückforderung in entsprechender Höhe. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kann für die zusätzlichen Tage unter Umständen noch nachträglich eine Förderung bewilligt werden, sofern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Internationale Mobilität.