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Finanzierung

Das Erasmus+ Programm bietet eine finanzielle Förderung nach festgelegten Fördersätzen.

  • Mobilitätsförderung im akademischen Jahr 2022/23

    • Erasmus+ Stückkosten pro Aufenthaltstag
    Entsendeland Zielland Betrag bis einschließlich 14. Fördertag des Aufenthalts
    Deutschland Partnerland 180 Euro pro Tag
    • Erasmus+ Stückkosten für Hin- und Rückfahrt in der Personalmobilität
    Einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Stückkosten) pro Teilnehmer (= Hin- und Rückfahrt)
    10 - 99 km 20 Euro
    100 - 499 km 180 Euro
    500 – 1999 km 275 Euro
    2000 – 2999 km 360 Euro
    3000 – 3999 km 530 Euro
    4000 – 7999 km 820 Euro
    8000 km und mehr 1500 Euro

    Für die Ermittlung der Entfernung wird ein Online-Rechner verwendet, der von der EU-Kommission bereitgestellt wird.

  • Überschrift

    Die individuelle Förderung (bis einschließlich des 14. Fördertages des Aufenthalts) steigt auf 190 EUR/Tag an.

    Wichtig! Bis auf Weiteres werden ST-Mobilitäten aus den Projekten 2022 und 2023 gefördert.

  • Zusatzförderung

    Um gegebenenfalls anfallende Mehrkosten Ihres Aufenthaltes zu decken, können Sie eine zusätzliche Förderung beantragen, sollten folgende Kriterien auf Sie zutreffen.

    Top-Up: Green Travel

    Erasmus+ Teilnehmende, die sich für ein emissionsarmes Verkehrsmittel zur An- und Abreise entscheiden, können einen Zuschuss (Top-up) und zusätzliche Fördertage beantragen.

    Unter Green Travel sind Reisen zu verstehen, bei denen für den überwiegenden Teil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften genutzt werden. Die Green Travel-Förderung setzt sich aus einem Fahrtkostenzuschuss (einmalig) sowie zusätzlicher Fördertage zusammen:

    Fahrtkostenzuschuss
    zusätzlich zum gewährten travel support (bei einer Reisedistanz bis 4.000 km): 30 EUR – 80 EUR höherer Satz, abhängig von der Distanz

    Zusätzliche Fördertage
    Zusätzliche Fördertage können gewährt werden, wenn aufgrund der Nutzung von nachhaltigen Verkehrsmitteln eine längere Zeit für die Reise benötigt wird. Als zumutbar gilt eine Reise in der Zeit zwischen 6:00 und 24:00 Uhr. Bitte sprechen Sie uns an, sollte dies auf Ihre Reise zutreffen.

    Förderfähige Verkehrsmittel
    Bus, Zug, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, Sonstige nachhaltige Verkehrsmittel

    Nicht förderfähige Verkehrsmittel
    Auto, Flugzeug, Schiff

    Der Antrag muss vor Beginn der Dienstreise per E-Mail eingegangen sein. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Antrag stellen möchten.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Behinderung

    Zielgruppe: Hochschulpersonal mit einem GdB von mindestens 20 oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, welches von der Heimathochschule eine Zusage für einen Erasmus+ geförderten Auslandsaufenthalt erhalten hat.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

    Realkostenantrag: Hochschulpersonal mit Kind

    Zielgruppe: Hochschulpersonal, welches für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gefördert wird und mit ihrem Kind bzw. ihren Kindern ins Ausland reist. Sie finden die notwendigen Informationen auf der Website des DAAD.

    Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn Ihres Aufenthaltes gestellt werden muss. Nehmen Sie daher frühzeitig mit uns Kontakt auf.

  • Aufenthaltsdauer und Förderdauer

    Aufenthalte werden taggenau gefördert. Es zählen nur die reinen Arbeitstage an der Gastuniversität.

    Es werden Aufenthalte von genau fünf Tagen gefördert zzgl. zwei Reisetagen. Für Aufenthalte, die länger dauern, wenden Sie sich bitte an das Referat für Internationale Mobilität für eine individuelle Beratung.

  • Auszahlung

    Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in zwei Raten:

    1. Rate: 70% der Gesamtsumme der individuellen Stückkosten plus Reisekosten vor Beginn des Aufenthalts, bei Vorliegen aller erforderlichen Bewerbungs- und Vertragsunterlagen

    2. Rate: Restbetrag der Gesamtsumme nach dem Aufenthalt und Einreichen aller erforderlichen Unterlagen

    Bei einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer (fünf Arbeitstage dürfen nicht unterschritten werden) kann es zu einer Reduzierung des Förderbetrags um die entsprechenden Tagespauschalen kommen, evtl. auch zu einer Rückforderung in entsprechender Höhe. Bei einer Verlängerung des Aufenthalts kann für die zusätzlichen Tage unter Umständen noch nachträglich eine Förderung bewilligt werden, sofern noch ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Internationale Mobilität.