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Anerkennung

Du planst ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland?

Dann solltest du dich im Vorfeld genau darüber informieren, welche Leistungen aus dem Ausland du für dein Studium in Marburg anerkennen lassen kannst. Um zu gewährleisten, dass ein Auslandsaufenthalt ohne Verlängerung deiner Studienzeit möglich wird, gibt es Richtlinien und gesetzliche Regelungen für eine problemlose Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Das zentrale rechtliche Instrument ist hier die Lissabon-Konvention.

  • Rechtliche Grundlagen der Anerkennung - Die Lissabon-Konvention

    Das "Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, die sog. Lissabon-Konvention, ist das entscheidende Dokument für die akademische Anerkennung von Hochschulqualifikationen. Sie wurde 1997 unter der Schirmherrschaft von Europarat und UNESCO ausgearbeitet, in Deutschland im Jahr 2007 ratifiziert und am 16.5.2007 in ein Bundesgesetz überführt.

    Die Lissabon-Konvention enthält verbindliche Regelungen hinsichtlich der Anerkennung von Qualifikationen, die einen Zugang zur Hochschulbildung ermöglichen, der Anerkennung von Studienzeiten und der Anerkennung von abgeschlossenen Hochschulqualifikationen. Hierzu gehören auch die im Ausland erbrachten Studienleistungen, für die eine Anerkennung angestrebt wird.

    Studierende haben ein Recht auf die Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen. Du bist dabei aber selbst dafür verantwortlich, die Anerkennung der Studienleistungen zu beantragen und alle erforderlichen Informationen und Dokumente einzubringen, damit eine Anerkennung vollständig und fristgerecht erfolgen kann.

  • ECTS – das European Credit Transfer System

    Um Studierenden die Möglichkeit zu geben, ihr Auslandsstudium optimal zu nutzen, hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ECTS entwickelt: Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System). Dies ist ein im Rahmen des Erasmus+ Programms entwickeltes Leistungspunktesystem, das die Quantifizierung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen ermöglicht und somit deren Anrechnung an den jeweiligen Heimathochschulen erleichtert.

    Dank dieses einheitlichen Systems sind europaweit Studienleistungen zu messen und die Universitäten können noch stärker zusammenarbeiten, um eine Anerkennung der Studienleistungen zu gewährleisten.

    Die Philipps-Universität Marburg hat an jedem Fachbereich ECTS-Beauftragte ernannt, die über ECTS informieren. Bei deiner Studienplanung für den Auslandsaufenthalt berät dich auch dein*e Fachbereichsbeauftragte*r. Für Grundsatzfragen ist das Referat für Internationale Mobilität zuständig.

  • Handreichung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

    In der Handreichung findest du relevante Informationen zur Anerkennung deiner im Ausland erbrachten Studienleistungen.

  • Learning Agreement

    Du solltest dein Studienvorhaben im Ausland bereits vor Antritt deines Aufenthalts mit deiner Fachbereichskoordination besprechen und abklären, welche Lehrveranstaltungen prinzipiell angerechnet werden können. Bei Studienaufenthalten dient hierzu das Learning Agreement, in dem die inhaltlichen Schwerpunkte des Auslandsstudiums festlegt werden und das als Grundlage für die spätere Anerkennung der Leistungen dient. Im Learning Agreement vereinbarst du mit deinen Fachbereichsbeauftragten dein Studienprogramm für den Auslandsaufenthalt. Dem Studienprogramm an der Gasthochschule werden dabei die Komponenten an der Heimathochschule gegenübergestellt, die durch die im Ausland zu erbringenden Leistungen ersetzt werden. Solltest du zum Teil oder ganz auf die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland verzichten wollen, kannst du dies vor dem Aufenthalt mit deiner Fachbereichskoordination besprechen und ggf. in einem Addendum zum Learning Agreement vereinbaren.

    Während des Aufenthalts solltest du mit den Fachbereichsbeauftragten bzw. ECTS-Beauftragten in Kontakt bleiben, Planänderungen oder Probleme zügig kommunizieren und deine Studienleistungen möglichst umfassend und lückenlos dokumentieren. Dies geschieht durch das sog. Learning Agreement During Mobility (Changes to the Original Learning Agreement).

    Über die Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland entscheidet das jeweilige Prüfungsamt nach Beendigung des Auslandsaufenthalts, wenn überprüfbare Leistungen und Ergebnisse vorliegen. Zur Dokumentation dient hier das Transcript of Records der Gasthochschule, sowie bei Erasmus+ das Learning Agreement After Mobility.

    Bei Nicht-Bestehen von Studienkomponenten im Ausland wende dich ebenfalls an deine zuständigen Fachbereichsbeauftragten bzw. Prüfungsämter.

  • Diploma Supplement

    Das Diploma Supplement ist eine ergänzende Erklärung zum Hochschulabschluss, das mit der Urkunde und dem Zeugnis entsprechend internationaler Vorgaben ausgestellt wird. Es gibt Auskunft über die Studieninhalte und die erworbenen Qualifikationen. Auf diese Weise wird die Bewertung und Einstufung von Hochschulabschlüssen für Studien- wie auch für Berufszwecke erleichtert und verbessert.

    Weitere Informationen zum Diploma Supplement findest du auf den Seiten der EU Kommission, im Glossar zur aktuellen Vorlage des EU Learning Agreements, sowie vom Dezernat für Studium und Lehre aufbereitet.

    An der Philipps-Universität wird das Diploma Supplement von den jeweils zuständigen Prüfungsbüros ausgestellt. ​

    Bitte beachte, dass an der Philipps-Universität Marburg für Mobilitäten, die in Erasmus+ Programmländern umgesetzt werden, ein digitales Learning Agreement erstellt werden soll. Der Verweis auf die aktuelle Vorlage des LA dient insb. Informationszwecken.

  • Erasmus+ Studium

    Du kannst dein Studienvorhaben und die gewünschte Anerkennung in der Vorbereitung deines Aufenthalts selbst über das Mobility Online-Portal eintragen, indem du alle Kurse mit ECTS-Punkten eingibst, die du an deiner Gasthochschule belegen willst, und diese den entsprechenden Kursen in Marburg gegenüberstellst. Informiere dich vorher ausführlich über das verfügbare Studienangebot an deiner Gasthochschule und bespreche deine Planung mit deinen Fachbereichsbeauftragten.

    Das Learning Agreement ist eine verbindliche Vereinbarung, die von dir, deiner/m Fachbereichsbeauftragten und eventuell weiteren Fachbereichsvertretern sowie deiner Gasthochschule unterschrieben werden muss. Das vollständige Dokument mit allen Unterschriften und Stempeln muss spätestens 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes in Mobility Online hochgeladen werden, um anschließend vom Referat für Internationale Mobilität geprüft zu werden.

  • Erasmus+ Praktikum

    Für ein Auslandspraktikum gibt es, ebenso wie für Studienaufenthalte, eine Vereinbarung über die zu erbringenden Leistungen und die Anerkennung für deinen Studiengang. Dieses „Learning Agreement for Traineeships“  wird zwischen entsendendem Fachbereich, aufnehmender Einrichtung (= Unternehmen) und Begünstigtem abgeschlossen und enthält zusätzlich das Quality Commitment („Qualitätsverpflichtung der Partnerschaft“) zwischen entsendender Hochschule, aufnehmender Einrichtung und Begünstigtem. Darin wird die Anerkennung des Praktikums für dein Studium an der Heimathochschule festgelegt. Diese Vereinbarung wird in unserem Online-Portal Mobility Online unter Angabe der entsprechenden Daten erstellt und muss von allen Parteien unterschrieben werden.

    Kommt es während deines Praktikums zu Anpassungen oder Änderungen, müssen diese ebenfalls im Rahmen eines Learning Agreement for Traineeships During Mobility vereinbart werden. Nach deinem Aufenthalt erhältst du von deinem Praktikumsgeber eine Bestätigung mit einer qualitativen Einschätzung deiner Leistung.

    Solltest du auf eine Anerkennung verzichten, empfehlen wir dir die Ausstellung eines Diploma Supplement. Entsprechende Angaben können ebenfalls in Mobility Online ergänzt werden.

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