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Finanzielle Förderung Ihres Studienaufenthalts mit Erasmus+ Weltweit

Foto: Colourbox.de

Für die Dauer Ihres Aufenthalts bietet Erasmus+ Weltweit folgende finanzielle Unterstützung:

  • Einen monatlichen Mobilitätszuschuss
  • eine einmalige entfernungsabhängige Fahrtkostenpauschale

Die monatliche Förderung beträgt:

  • 650 EUR im akademischen Jahr 2017/18
  • 700 EUR im akademischen Jahr 2018/19

Bei der finanziellen Förderung ist die Mindestdauer von 3 Monaten zu beachten und Aufenthalte bis zu 5 Monaten können gefördert werden, sofern Mittel zur Verfügung stehen.

Die Fahrtkostenpauschale richtet sich nach der Entfernung von Ihrem Start- zu Ihrem Zielort. Nutzen Sie den EU Distance Calculator, um sich zu informieren, welche Pauschale für Ihr Vorhaben zutrifft:  EU distance calculator

Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist wie folgt aufgeteilt:

Aufenthalte 2017/2018

< 100 Km entfällt
100 - 499 Km 180 EUR
500 - 1999 Km 275 EUR
2000 - 2999 Km 360 EUR
3000 - 3999 Km 530 EUR
4000 - 7999 Km 820 EUR
> 8000 Km 1100 EUR

Aufenthalte 2018/2019

10 - 99 Km 20 EUR
100 - 499 Km 180 EUR
500 - 1999 Km 275 EUR
2000 - 2999 Km 360 EUR
3000 - 3999 Km 530 EUR
4000 - 7999 Km 820 EUR
> 8000 Km 1500 EUR

Auszahlungsmodus

Der Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausgezahlt, wobei der größere Teil (ca. 70%) am Anfang des Aufenthalts ausgezahlt wird, sofern die Förderbedingungen erfüllt werden:

1. Rate

  • ca. 70% der Gesamt-Fördersumme, errechnet aus dem bewilligten Förderzeitraum,
  • auszahlbar nach Eingang des Zuwendungsvertrags (Grant Agreement), des Learning Agreements und der Bestätigung des Studienbeginns (Confirmation of Beginning of Study Period).

2. Rate

  • nach Studienende, jedoch erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen: Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Confirmation of Study Period) im Original; evtl. Changes to Original Learning Agreement; Erfahrungsbericht in Mobility Tool; das Transcript of Records und der Nachweis der Anerkennung der Studienleistungen.
  • gesamter Restbetrag der Erasmus+ Förderung auf Grundlage der bewilligten Förderdauer bzw. der tatsächlich realisierten Aufenthaltsdauer (Daten auf der Bestätigung des Studienbeginns und Bestätigung des Studienendes) bei Unterschreitung des Bewilligungszeitraums.
  • Bei Verkürzung des Aufenthalts informieren Sie bitte zeitnah das Referat für Internationale Mobilität; evtl. muss ein Teil der Erasmus+ Förderung zurückgezahlt werden.

Grant Agreement

Einzelheiten zur finanziellen Unterstützung sowie die detaillierten Zahlungsmodalitäten werden im sogenannten Grant Agreement festgelegt, dem Vertrag zwischen den Teilnehmern und der Philipps-Universität Marburg, welcher vor Beginn der Mobilitätsphase unterzeichnet werden muss. Dieses Dokument wird ausgestellt, nachdem Sie für das Programm ausgewählt wurden.

Mit Ihrem Grant Agreement (=Zuwendungsvertrag) verpflichten Sie sich, den Zuschuss ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn Sie den Auslandsaufenthalt nicht antreten bzw. vorzeitig abbrechen und den vereinbarten Zeitraum nicht einhalten. Zudem verpflichten Sie sich, die Regeln des Erasmus+ Programms einzuhalten (s. Erasmus Studentencharta) und alle Unterlagen fristgerecht und vollständig einzureichen, andernfalls kann es ebenso zu einer Rückzahlungsaufforderung kommen.