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Bewerbung und Ablauf

Wir freuen uns, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit für einen Auslandsaufenthalt interessieren. Im Folgenden finden Sie Informationen über den Bewerbungsprozess für Lehrende, die eine Förderung über das Erasmus+ Programm beim Referat für Internationale Mobilität beantragen möchten.

Der Bewerbungsablauf Schritt für Schritt

Wir senden Ihnen gerne die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen per E-Mail zu – bitte kontaktieren Sie uns unter .

Das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular senden Sie bitte per E-Mail an sowie unterschrieben im Original an folgende Adresse:

Philipps-Universität Marburg
Dezernat VI für Internationale Angelegenheiten und Familienservice
Referat für Internationale Mobilität
Deutschhausstr. 11+13

35037 Marburg

  • Bewerbungsfrist

    Bewerben Sie sich bitte spätestens 6 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

    Eine nachträgliche Bewilligung der Förderung ist nicht möglich.

  • Benötigte Unterlagen

    Für die Bewilligung einer Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes durch Erasmus+ benötigen wir die folgenden Unterlagen vor Beginn Ihres Aufenthalts. Diese Dokumente werden Ihnen nach der ersten Kontaktaufnahme per E-mail zugesandt:

    • Online-Bewerbungsformular um eine Erasmus+ Dozentenmobilität (STA)
    • Einladung der aufnehmenden Hochschule (Letter of Invitation) 
    • Dienstreisegenehmigung/Dienstreiseantrag (bitte verwenden Sie die offizielle Vorlage der Personalabteilung)
    • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) 
    • Grant Agreement
  • Nach dem Aufenthalt

    Damit wir Ihnen nach Ihrem Aufenthalt die Abschlussrate der Erasmus+ Förderung auszahlen können, benötigen wir dazu spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Aufenthalts die folgenden Unterlagen:

    • Bestätigungsformular (Letter of Confirmation) 
    • Nachweise über die Reise- und Aufenthaltskosten im Original (Rechnungen für Flug, Bahnreise etc. und entsprechende Bordkarten, Tickets, Hotelbeleg usw.)
  • Beachten Sie bitte, dass...

    • Sollte die Vergleichsberechnung ergeben, dass der Erasmus+ Zuschuss höher war als es eine Erstattung der Kosten nach Landesreisekostengesetz vorsieht, ist die Reisekostenstelle verpflichtet, die Mehreinnahmen zur Versteuerung an das LBV zu melden. Sammeln Sie daher bitte alle Nachweise über die Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen für Flug, Bahnreise etc. und entsprechende Bordkarten, Tickets, Hotelbeleg usw.)
    • eine Kopie der Dienstreisegenehmigung in allen Fällen erforderlich ist;
    • Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die keinen Arbeitsvertrag an der Universität haben (z.B. Lehrbeauftragte) und dennoch förderfähig sind, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen müssen. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung über den ausreichenden Versicherungsschutz einzureichen.