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Bewerbung und Ablauf

Wir freuen uns, dass Sie sich im Rahmen Ihrer Lehrtätigkeit für einen Auslandsaufenthalt interessieren. Im Folgenden finden Sie Informationen über den Bewerbungsprozess für Lehrende, die eine Förderung über das Erasmus+ Programm beim Referat für Internationale Mobilität beantragen möchten.

Der Bewerbungsablauf Schritt für Schritt

Bitte lesen Sie sich die unten aufgeführten Schritte zum Bewerbungsverfahren aufmerksam durch.
Wenn Sie sich auf einen Erasmus+ Platz bewerben möchten, senden Sie bitte die einzureichenden Unterlagen wie unten angegeben an folgende E-Mail-Adresse: .

Nach erfolgreicher Bewerbung senden Sie bitte alle Unterlagen per E-Mail () bzw. im Original (DRA, GA) an folgende Adresse:

Philipps-Universität Marburg
Dezernat VI für Internationale Angelegenheiten und Familienservice
Referat für Internationale Mobilität
Deutschhausstr. 11+13
35037 Marburg

  • Bewerbungsfrist

    Sie können sich zweimal im Jahr um eine Erasmus+ Staff Mobility im International Office bewerben. Bitte beachten Sie dafür die Bewerbungsfristen:

    • 30.11. für Mobilitäten zwischen 01.01. und 30.06.
    • 30.05. für Mobilitäten zwischen 01.07. und 31.12.
  • Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung und Auswahlkriterien

    Einzureichende Unterlagen:

    - Motivationsschreiben, max. 1 DIN A4 (mit Angabe zu persönlichem und institutionellem Mehrwert) 
    - Befürwortung durch Vorgesetzen (nachgewiesen durch Co-Unterschrift auf Motivation durch Dekanat bzw. Dezernat oder andere geeignete Unterlagen)
    - (Vorläufiges) Einladungsschreiben durch einladende Institution sowie Arbeitsprogramm

    Auswahlkriterien:

    Im Motivationsschreiben sollten der persönliche Mehrwert und die strategische Relevanz des Aufenthaltes für die Philipps-Universität Marburg aussagekräftig dargelegt werden, da diese zu gleichen Teilen in die Wertung einfließen.

    Limitierende Faktoren:

    - Falls in den letzten zwölf Monaten bereits eine Mobilität stattfand, führt dies zu Punktabzügen von 10 %
    - Pro Fachbereich/ Dezernat werden maximal zwei Förderungen pro Frist akzeptiert
    - Mobilitäten von Internationalisierungsbeauftragten der Fachbereiche und strategische Mobilitäten sind von den Fristen und den Punktabzügen ausgenommen
    - Zwischen den Bewerbungsfristen können Mittel (ca. 20%) für Mobilitäten bewilligt werden, die eine stark ausgeprägte Relevanz für die gesamte Universität haben

    Bewerbungen von Fachbereichskoordinator*innen für internationale Mobilität, Erasmus+ Beauftragten und Mobilitäten, die in einem strateg. Gesamtkontext stehen, sind von der Regelung zum Punktabzug ausgenommen und können auch zwischen den beiden o.g. Fristen bewilligt werden.

  • Prozess nach erfolgreicher Bewerbung

    Nach der Bewilligung einer Förderung Ihres Auslandsaufenthaltes durch Erasmus+ benötigen wir die folgenden Unterlagen vor Beginn Ihres Aufenthalts. Diese Dokumente werden Ihnen nach Abschluss des Auswahlprozesses per E-Mail zugesandt:

    • Online-Bewerbungsformular um eine Erasmus+ Dozentenmobilität (STA)
    • Einladung der aufnehmenden Hochschule (Letter of Invitation) 
    • Dienstreisegenehmigung 
    • Mobilitätsvereinbarung (Mobility Agreement) 
    • Grant Agreement 
  • Nach dem Aufenthalt

    Damit wir Ihnen nach Ihrem Aufenthalt die Abschlussrate der Erasmus+ Förderung auszahlen können, benötigen wir dazu spätestens vier Wochen nach Ende Ihres Aufenthalts die folgenden Unterlagen:

    • Bestätigungsformular (Letter of Confirmation) 
    • Nachweise über die Reise- und Aufenthaltskosten im Original (Rechnungen für Flug, Bahnreise etc. und entsprechende Bordkarten, Tickets, Hotelbeleg usw.)
  • Beachten Sie bitte, dass...

    • Sollte die Vergleichsberechnung ergeben, dass der Erasmus+ Zuschuss höher war als es eine Erstattung der Kosten nach Landesreisekostengesetz vorsieht, ist die Reisekostenstelle verpflichtet, die Mehreinnahmen zur Versteuerung an das LBV zu melden. Sammeln Sie daher bitte alle Nachweise über die Reise- und Aufenthaltskosten (Rechnungen für Flug, Bahnreise etc. und entsprechende Bordkarten, Tickets, Hotelbeleg usw.)
    • eine Kopie der Dienstreisegenehmigung in allen Fällen erforderlich ist;
    • Wissenschaftler*innen, die keinen Arbeitsvertrag an der Universität haben (z.B. Lehrbeauftragte) und dennoch förderfähig sind, selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Zeit des Auslandsaufenthaltes sorgen müssen. In diesem Fall ist eine entsprechende Erklärung über den ausreichenden Versicherungsschutz einzureichen.