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Psychologie: Forschung und Anwendung (M.Sc.)

Foto: Rolf K. Wegst

Eckdaten

Studienbeginn Wintersemester
Regelstudienzeit 4 Semester
Zulassungsbeschränkung Eignungsfeststellungsverfahren (EFV), NC
Unterrichtssprache Deutsch

 

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  • Zulassungsbedingungen: Was du mitbringen musst

    Vorausgesetzter Hochschulabschluss:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über den Abschluss eines fachlich einschlägigen Bachelorstudienganges im Bereich Psychologie oder den Nachweis über einen vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Der berufsqualifizierende Bachelorabschluss muss mindestens 180 Leistungspunkte (LP) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bzw. 3 Jahren umfassen und mit mindestens der Gesamtnote 3,0 bzw. 7,9 Notenpunkten gemäß § 28 der Allgemeine Bestimmungen abgeschlossen worden sein.

    Das Bachelorstudium muss sich in Inhalt und Struktur an den „Empfehlungen des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Psychologie zu Bachelor- und Masterstudiengängen in der Psychologie“ in der jeweils gültigen Fassung orientieren (aktuell 12.2014).

    Dabei muss ein experimentalpsychologisches Praktikum bzw. empirisch-psychologisches Praktikum im Umfang von mindestens 6 LP absolviert worden sein.

    Sofern für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung besteht, sind die Bestimmungen der Satzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang „Psychologie: Forschung und Anwendung“ mit dem Abschluss „Master of Science (M.Sc.)“ in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.

    Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird die fachspezifische Eignung der Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt. Für die fachspezifische Eignung sind Leistungspunkte in grundständiger psychologischer Diagnostik nachweisen. Bitte füllen Sie hierfür den  Selbstauskunftsbogen aus und lade diesen im Bewerbungsverfahren hoch.

    Vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten:

    Wir benötigen von dir einen Nachweis über Kenntnisse der englischen Sprache gemäß Sprachniveau B2* des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates“.

    Ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Erforderlich ist die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang, Niveau DSH-2*.

    *Über die verlinkte Webseite findest du weiterführende Informationen dazu, wie du den Sprachnachweis erbringen kannst.

    Zulassungsmodus:

    Der Studiengang ist aufnahmebeschränkt (NC) nach der Hessischen Hochschulzulassungsverordnung.

    Höhere Fachsemester sind ggf. zulassungsfrei. Weitere Infos gibt es auf unserer Webseite "Höheres Fachsemester ohne NC".

    Es wird ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhältst du über den Link unter "Wie du dich bewerben kannst" weiter unten.

     

  • Bis wann du dich bewerben kannst

    Bewerbungsfristen

    Wintersemester 2025/2026:
    Bewerbung mit deutschem Hochschulabschluss: 02.06.2025 - 15.07.2025
    Bewerbung mit ausländischem Hochschulabschluss: 01.05.2025 - 15.07.2025

  • Wie du dich bewerben kannst

    Bitte orientiere dich zunächst am Leitfaden für das Eignungsfeststellungsverfahren und folge anschließend den darauf verlinkten Seiten, um Informationen zum Bewerbungsverfahren zu erhalten.

 

Wenn du noch mehr wissen möchtest

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