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Informationen für Hörbehinderte

Foto: Christine Krause, SBS
Das Bild zeigt die Geräte des mobilen Phonat-Systems

Die Philipps-Universität Marburg ist hinsichtlich des Studiums Behinderter mit ihrer großen Anzahl wesentlich sehbehinderter Studierender und körperbehinderter Studierender (für die im Konrad-Biesalski-Haus ein Studentenwohnheim mit Pflege- und Fahrdienst vorhanden ist) bundesweit die Hochschule mit dem größten Anteil schwerstbehinderter Studierender. Deshalb wurde 1987 ein Arbeitsbereich zur Studienunterstützung Behinderter eingerichtet, aus dem die "Servicestelle für behinderte Studierende" (SBS) hervorgegangen ist. Die Servicestelle ist für die Belange aller behinderten und chronisch bzw. psychisch erkrankten Studierenden der Philipps-Universität zuständig. Angesichts der vorstehend skizzierten Situation haben sich besondere Arbeitsschwerpunkte für seh- bzw. körperbehinderte Studierende gebildet.

1996 wurde das Aufgabengebiet des Arbeitsbereichs um ein spezielles Beratungs- und Unterstützungsangebot für hörbehinderte Studierende erweitert, um auch den behinderungsspezifischen Bedürfnissen dieses Personenkreises Rechnung tragen zu können. Diese Aufgabe wird von Brita Kortus und Christine Krause wahrgenommen.

  • Ausgangslage

    Hörbehinderte können zwar Hochschulveranstaltungen ungehindert besuchen, treffen jedoch auf erste Barrieren, wenn Gesprochenes verstanden werden soll. Die Situation Hörbehinderter, die durch technische Hilfen nicht ausreichend versorgt werden können, ist im Hochschulbereich insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass sie Vorlesungen, Übungen sowie Diskussionen in Seminaren u.ä. nicht folgen können. Die Kommunikationshilfe "Mundbild ablesen" reicht meistens nicht aus, um einem zusammenhängenden längeren Text, längeren Ausführungen oder Diskussionsbeiträgen folgen zu können (z.B. wenn der Vortragende Tafelbilder mit dem Rücken zu den Studierenden erklärt bzw. in Veranstaltungen, in denen verdunkelt wird). Ebenso wird es hochgradig Hörbehinderten kaum möglich sein, wichtigen Gesprächen mit Hochschullehrern und Kommilitonen missverständnisfrei zu folgen. Der Ablauf von Prüfungen wird durch die solchermaßen eingeschränkte Kommunikation entscheidend negativ beeinflusst und dadurch der Prüfungserfolg in Frage gestellt.

    Besonders wenn es um die digitale Lehre geht, kommen auch technische und akustische Barrieren auf, die es gilt durch unterschiedliche Lösungsansätze zu minimieren. Aus diesen Gründen sind gezielte Maßnahmen und Hilfen für hörbehinderte Studierende unerlässlich.

  • Beratung

    Das Beratungsangebot für hörbehinderte Studierende und Studieninteressenten setzt bei der Entscheidung für ein Studienfach und einen bestimmten Hochschulort ein.
    Entscheidungsgründe können neben der persönlichen Neigung, den Interessen und Fähigkeiten sein:

    • das Fächerangebot der Hochschule
    • Studentenwohnheim/sonstige Wohnmöglichkeiten
    • hörbehindertengerechte Einrichtungen
    • vorhandene studentische Selbsthilfegruppen
    • Bekannte, Freunde oder Elternhaus in der Nähe des Hochschulortes

    Nachdem der gewünschte Hochschulort und das Fach gefunden wurden, muss die Frage geklärt werden, wie und wo man sich bewerben muss.

Vor dem Start ins Studium

  • a) Bewerbungsverfahren (Härtefallantrag)

    In diesem Bereich umfasst die Beratung Informationen über behinderungsspezifische Nachteilsausgleiche wie z.B.

    Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches und/oder
    Härtefallantrag für die sofortige Zulassung zu einem Studiengang sowie die Information über
    notwendige Materialien für die Antragstellung.

  • b) Wohnungssuche

    Bei der Wohnungssuche werden Hörbehinderte unterstützt

    • durch die Kontaktaufnahme mit dem Studentenwerk, das behinderten Studierenden bevorzugt Wohnheimplätze anbietet
    • durch Vermittlung/Unterstützung bei Telefonaten, die bei der Wohnraumsuche unerlässlich sind
  • c) Fragen zur Finanzierung

    Bei Fragen der Studienfinanzierung geht es vor allem um die Beantragung von BAföG sowie die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs im Rahmen der Eingliederungshilfe.
    Bei den Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe geht es v.a. um die Finanzierung von:

    In Bezug auf BAföG sind besonders folgende Punkte zu beachten:

    • Berücksichtigung eines zusätzlichen Härtefreibetrages bei der Einkommensgrenze
    • Möglichkeit der Verlängerung der Förderungshöchstdauer
    • Verhalten bei behinderungsbedingt verspätet erbrachter Leistungsnachweise
  • d) Gewährung von Nachteilsausgleichen

    Während der verschiedenen Stadien des Studiums können unterschiedliche nachteilsausgleichende Maßnahmen erforderlich sein, bei denen eine Vermittlung durch den Arbeitsbereich angeboten wird, z.B.:

    • Kontaktaufnahme zu Hochschullehrern
    • behindertenspezifische Gestaltung des Studienumfeldes
    • nachteilsausgleichende Modifikation von Prüfungsanforderungen oder
    • von Studien- und Prüfungsordnungen
    • Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher*innen
    • Unterstützung bei der Beantragung von Mitschreibassistenz, Büchergeld etc.

Maßnahmen zur Studienunterstützung Hörbehinderter
an der Philipps-Universität

  • Technische Hilfsmittel

    Als Unterstützung bei der Kommunikation mit Hörbehinderten steht


    • das LA-90 bei der SBS zur Ausleihe zur Verfügung. Das Tischgerät nimmt über ein eingebautes oder externes Mikrofon Töne auf und sendet diese über die eingebaute Ringschleife aus. Diese ausgesendeten Signale können mit einem Hörgerät, das auf die „T“- oder „MT“-Position eingestellt ist, empfangen werden.
    • oder das mobile System der Phonak-Serie. Dieses kann durch spezielle Sender- und Empfängergeräte auch über größere Distanz (bspw. Seminarräume) Gesprochenes störfrei an die Hörgeräte übertragen.
  • Personelle Unterstützung

    Weiterhin stellt die "Servicestelle für behinderte Studierende" zur individuellen Unterstützung behinderter Studierender studentische Hilfskräfte bereit. Die Unterstützung durch diese als Studienhelfer*innen eingesetzten Hilfskräfte kann flexibel mit unserem Arbeitsbereich (Anschrift s. u.) vereinbart werden. Darüber hinaus sind sie an vier Tagen wöchentlich zu festen Zeiten in der Universitätsbibliothek zu erreichen.

  • Beratungsangebot der SBS

    In individuellen studienbegleitenden Beratungsgesprächen können unterschiedlichste behinderungsbedingte Studienproblematiken thematisiert sowie in der Regel gelöst werden. Dies können Schwierigkeiten bei der Verdeutlichung behinderungsbedingter Studienprobleme gegenüber den Hochschullehrenden, die Übereinkunft über die individuell benötigte behinderungsgerechte Studiengestaltung im Einzelnen oder der Gestaltung von Nachteilsausgleichen im Allgemeinen sein. Hier erhalten Sie auch eine aktuelle Übersicht über wichtige Kontaktstellen für hörbehinderte Studieninteressierte und Studierende.

    Christine Krause / Brita Kortus

    Tel.: 06421 28 26046