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20.09.2019 Bambergische Halsgerichtsordnung restauriert

Rotary Club Marburg übernimmt Buchpatenschaft

Illustriertes Titelblatt des Buches
Foto: Susanne Saker

Seit vielen Jahren läuft an der Universitätsbibliothek Marburg das Programm "Buchpatenschaft".
Wertvolle Bücher, die Schäden aufweisen wie gebrochene Bucheinbände, herausgelöste Blätter, abgebrochene Buchschließen oder säurehaltiges, brüchiges Papier, benötigen dringend Erhaltungsmaßnahmen. Deren Finanzierung kann von Buchpaten/innen übernommen werden, von denen es mittlerweile auch eine große Anzahl gibt.

UB-Direktorin Dr. Andrea Wolff-Wölk und Dr. Bernd Reifenberg, Leiter der Abtlg. Historische Bestände (rechts) freuen sich über die Buchpatenschaft des Rotary Clubs, vertreten durch den amtierenden Präsidenten Herrn Björn Gemmer
Foto: Susanne Saker
UB-Direktorin Dr. Andrea Wolff-Wölk, amtierender Präsident des Rotary Clubs Marburg Björn Gemmer, Dr. Bernd Reifenberg, Leiter der Abtlg. Historische Bestände

Eine solche Patenschaft hat nun auch der Rotary Club Marburg, vertreten durch den amtierenden Präsidenten Herrn Björn Gemmer, übernommen und damit die Restaurierung der "Bambergischen Halsgerichtsordnung"  (Bamberg: Hanns Pfeyll 1507. XVIII g A 1046 #) ermöglicht. Dr. Bernd Reifenberg, Leiter der Abteilung Historische Bestände, stellte zusammen mit der Direktorin der Universitätsbiblithek, Dr. Andrea Wolff-Wölk, die Schritte der Restaurierung und das gelungene Egebnis vor.

Die "Bambergische Halsgerichtsordnung" gehört zu einer großen Sammlung rechtswissenschaftlicher Fachliteratur, die über die Jahrhunderte an der Universitätsbibliothek Marburg aufgebaut wurde, u.a. durch die umfangreiche Schenkung Joahnn Georg Estors, Professor der Rechtswissenschaft, 1768. Das Marburger Exemplar der Erstausgabe von 1507 stammt aus dem Vorbesitz des Gießener Juristen Johann Christoph Koch (1732-1808) sowie der Marburger Juristen Jo­hann Heinrich Christian von Selchow (1732-1795) und Johann Heinrich Christian Erxleben (1753-1811).
Die "Bambergische Halsgerichtsordnung" regelte für die Stadt Bamberg das Straf- und Prozessrecht. Sie gilt als Vorläuferin der 1532 auf dem Reichstag zu Regensburg verabschiedeten und für Jahrhunderte maßgebli­chen Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V., der sogenannten "Carolina". Zahlreiche Bestimmungen aus der "Bambergischen Halsgerichtsordnung" wurden wörtlich in die "Carolina" übernommen.

Mit der Schadensbehebung ist dieses Werk wieder für die Nutzung im Sonderlesesaal der Universitätsbibliothek zugänglich gemacht.

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