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Artikel & Bücher

Die Philipps-Universität Marburg bekennt sich klar zu Open Access. Im Jahr 2015 wurde deshalb bereits die offizielle Open-Access-Policy der Uni Marburg verabschiedet. Wie in der Open Access Policy beschrieben, unterstützt die Philipps-Universität ihre Forschenden bei der Veröffentlichung im Open Access und ermutigt sie dazu, ihre Forschung frei zur Verfügung zu stellen.
Dazu betreibt die UB Marburg das Open-Access-Repositorium open_UMR, das Ihnen kostenfrei als Veröffentlichungsplattform zur Verfügung steht und damit die dauerhafte weltweite Sichtbarkeit Ihrer Publikationen im Internet sicherstellt. Es gilt die Benutzungsordnung für open_UMR.
Erstveröffentlichung im Open Access
Wenn Sie Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten für Verlagspublikationen benötigen, informieren Sie sich gern auf unseren Seiten zur Open-Access-Förderung.
Sie können Ihre wissenschaftlichen Arbeiten auch verlagsunabhängig auf open_UMR kostenfrei erstveröffentlichen. Als Autor*in behalten Sie dabei die Rechte an Ihrem Werk. Durch die Vergabe von Open-Content-Lizenzen, wie zum Beispiel Creative Commons, können Sie Dritten Nutzungsrechte einräumen. Veröffentlicht werden können z.B.:
- Monographien/Bücher
- Fachartikel/Aufsätze
- Forschungsberichte und -pläne
- Öffentliche Vorlesungen und andere Open Educational Ressources (OER)
Vorveröffentlichung im Open Access (Preprint)
Sie können Ihre wissenschaftlichen Arbeiten bereits vor der Begutachtung und Veröffentlichung in einem Verlag als Preprint auf open_UMR veröffentlichen. Dies ermöglicht eine frühzeitige Sichtbarkeit und Zitierbarkeit Ihrer Forschung, fördert den offenen wissenschaftlichen Austausch und erlaubt eine direkte Rückmeldung aus der Fachgemeinschaft. Zudem bleiben Ihre Ergebnisse unabhängig von Verlagspolicys langfristig verfügbar.
Zweitveröffentlichung im Open Access (Postprint)
Bereits publizierte Arbeiten können Sie auf open_UMR zweitveröffentlichen. Das ist sinnvoll, um eine verlagsunabhängige, dauerhafte Verfügbarkeit Ihrer Publikation sicher zu stellen, aber auch um eine breite gesellschaftliche Teilhabe an Forschungsergebnissen ohne Bezahlschranken zu ermöglichen.
Die Modalitäten einer Zweitveröffentlichung unterscheiden sich nach der Art der Erstveröffentlichung:
- Ist Ihre Arbeit bei einem Verlag bereits im Open Access erstveröffentlicht worden, können Sie sie als Rechteinhaber*in bei uns ohne weitere rechtliche Prüfung zweitveröffentlichen.
- Haben Sie die Rechte an Ihrer Arbeit an einen Verlag abgetreten, besitzen Sie ggf. die Möglichkeit, Ihre Publikation nach § 38 Abs. 4 UrhG bzw. im Rahmen der Möglichkeiten Ihres Verlagsvertrags zweitzuveröffentlichen.
Eine solche Zweitveröffentlichung ist rechtssicher erst nach gründlicher Prüfung Ihres Verlagsvertrags bzw. der Zweitveröffentlichungsbedingungen auf der Webseite Ihres Verlags möglich. Eine erste Orientierung kann Sherpa Romeo bieten. Zu Ihren Möglichkeiten informieren wir Sie gern. Auch, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Publikationen gesammelt zweitzuveröffentlichen, stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Hierfür bieten wir Ihnen spezialisierte Informationen zum Thema Urheberrecht im wissenschaftlichen Publizieren.
Open-Access-Artikel, die aus dem Publikationsfonds der Universitätsbibliothek gefördert wurden, stellen wir übrigens automatisch als Zweitveröffentlichung bereit.
Was müssen Sie als Autor*in tun?
- Wenn es sich bei Ihrer Arbeit um die Zweitveröffentlichung handelt, klären Sie zuvor mit Ihrem Verlag, ob und in welcher Form (Manuskriptfassung oder Verlags-Layout) Sie Ihre Arbeit zweitveröffentlichen und welche Lizenz Sie ggf. vergeben dürfen.
- Laden Sie ihre Arbeit als PDF-Dokument auf open_UMR und versehen Sie sie mit entsprechenden Dokumenteneigenschaften (Dadurch sind die Dokumente auch von Metasuchmaschinen zu digitalen Volltextarchiven und von allgemeinen Suchmaschinen (wie z.B. Google) aufzufinden). Einen Leitfaden finden Sie direkt auf open_UMR.
- Bei Fragen helfen Ihnen unsere FAQs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Beratung wünschen!