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Artikel & Bücher

aufgeschlagenes Buch mit fächerförmigen Blättern isoliert auf weiß
Foto: Colourbox.de/Romantiche

Im Sinne von Open Science bietet die Universitätsbibliothek (UB) Marburg Ihnen die Möglichkeit, Ihre wissenschaftlichen Publikationen verlagsunabhängig im Open Access zu veröffentlichen.

Die UB Marburg betreibt einen Publikationsserver, der Ihnen kostenfrei als Veröffentlichungsplattform zur Verfügung steht und damit die dauerhafte weltweite Sichtbarkeit Ihrer Publikationen im Internet sicherstellt. Es gilt die Benutzungsordnung für den Publikationsserver.

Erstveröffentlichung im Open Access

Sie können Ihre Publikationen auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek kostenfrei erstveröffentlichen. Als Autor*in behalten Sie dabei die Rechte an Ihrem Werk. Durch die Vergabe von Open-Content-Lizenzen, wie zum Beispiel Creative Commons, können Sie Dritten Nutzungsrechte einräumen. Veröffentlicht werden können z.B.:

  • Monographien
  • Fachartikel/Aufsätze
  • Forschungsberichte
  • Öffentliche Vorlesungen

Zweitveröffentlichung im Open Access

Bereits publizierte Monographien und Aufsätze können Sie auf dem Publikationsserver der Universitätsbibliothek zweitveröffentlichen. Das ist sinnvoll, um eine verlagsunabhängige, dauerhafte Verfügbarkeit Ihrer Publikation sicher zu stellen, aber auch um eine breite gesellschaftliche Teilhabe an Forschungsergebnissen ohne Bezahlschranken zu ermöglichen.

 Die Modalitäten einer Zweitveröffentlichung unterscheiden sich nach der Art der Erstveröffentlichung:

  1. Ist Ihre Publikation bei einem Verlag bereits im Open Access erstveröffentlicht worden, können Sie sie als Rechteinhaber*in bei uns ohne weitere rechtliche Prüfung zweitveröffentlichen.
  2. Haben Sie die Rechte an Ihrer Publikation an einen Verlag abgetreten, besitzen Sie ggf. die Möglichkeit Ihre Publikation nach § 38 Abs. 4 UrhG bzw. im Rahmen der Möglichkeiten Ihres Verlagsvertrags zweitzuveröffentlichen.

Eine solche Zweitveröffentlichung ist rechtssicher erst nach gründlicher Prüfung Ihres Verlagsvertrags bzw. der Zweitveröffentlichungsbedingungen auf der Webseite Ihres Verlags möglich. Eine erste Orientierung kann Sherpa Romeo bieten. Zu Ihren Möglichkeiten informieren wir Sie gern. Auch, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Publikationen gesammelt zweitzuveröffentlichen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Open-Access-Artikel, die aus dem Publikationsfonds der Universitätsbibliothek gefördert wurden, stellen wir übrigens automatisch als Zweitveröffentlichung bereit.

Was müssen Sie als Autor*in tun?

  1. Wenn es sich bei Ihrem Dokument um die Zweitveröffentlichung einer zuvor in einem Verlag veröffentlichten Schrift handelt, klären Sie zuvor mit Ihrem Verlag, ob und in welcher Form (Manuskriptfassung oder Verlags-Layout) Sie Ihr Dokument zweitveröffentlichen dürfen und welche Lizenz Sie ggf. vergeben dürfen.
  2. Laden Sie ihr Dokument auf den Publikationsserver und versehen Sie sie mit entsprechenden Dokumenteneigenschaften (Dadurch sind die Dokumente auch von Metasuchmaschinen zu digitalen Volltextarchiven und von allgemeinen Suchmaschinen (wie z.B. Google) aufzufinden):
    • Name des*der Autor*in
    • Titel der Arbeit auf deutsch und englisch
    • Schlagwörter auf deutsch und englisch
    • Kurzzusammenfassungen (ca. 5.000 Zeichen) auf deutsch und englisch
    • ggfs. bibliographische Angaben zur Erstveröffentlichung
    • Wahl einer Lizenz
  3. Füllen Sie die Erklärung zur Publikation elektronischer Dokumente aus und schicken Sie sie per (Haus-)Post an:

    Universitätsbibliothek Marburg
    Sachgebiet Forschungsnahe E-Dienstleistungen
    Deutschhausstr. 9
    35037 Marburg

  4. Senden Sie das ausgefüllte Formular an uns. Bei  Fragen helfen Ihnen unsere FAQs. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Beratung wünschen! 

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