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Hochschulschriften: Dissertationen

Ein Doktorhut vor einem Stapel Bücher
Foto: Colourbox.de

Die gedruckten Pflichtexemplare Ihrer Dissertation können Sie gern persönlich in der Zentralen Universitätsbibliothek abgeben.  Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um einen Termin für die Abgabe zu vereinbaren.

Abgaben ohne Terminabsprache können wir leider nur unter Vorbehalt annehmen. Alternativ können Sie uns Ihre Dissertation mit den dazugehörigen Unterlagen auch per Post zukommen lassen.

  • Abgabe von Dissertationen

    Die Abgabe von Pflichtexemplaren an die Universitätsbibliothek erfolgt nach Vorgabe der Promotionsordnungen (siehe Tabelle) der jeweiligen Fachbereiche.
    Aktuelle Promotionsordnungen der Philipps-Universität Marburg

    Neben den abzugebenden Exemplaren müssen Sie bitte das folgende Formular ausfüllen und einreichen:
    Erklärung zur Ablieferung der Pflichtexemplare

    Die Abgabe kann entweder im Fotodruck im Selbstverlag oder in einem Verlage/einer Zeitschrift erfolgen. Die Anzahl der Abgabeexemplare finden Sie in der Tabelle.

    Abgabe von Dissertationen im Format Mikrofiche

    Formular zur Pflichtabgabe bei Veröffentlichung als Mikrofiches

    Die Anzahl der Abgabeexemplare finden Sie in der Tabelle.
    Bei allen anderen Fachbereichen ist eine Abgabe im Mikrofiche-Format nicht vorgesehen.

  • Checkliste für die elektronische Publikation

    Alle Doktorandinnen und Doktoranden der Philipps-Universität Marburg können ihre Dissertationen auch in elektronischer Form an die Universitätsbibliothek (UB) abliefern, damit sie auf dem Open-Access-Repositorium open_UMR gespeichert, langfristig verfügbar und weltweit frei zugänglich sind. In diesem Fall reduziert sich die Anzahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei.

    Vorbereitung der Arbeit

    Lebenslauf: Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sollte der Lebenslauf nicht in der elektronisch publizierten Version Ihrer Arbeit enthalten sein. Entfernen Sie den Lebenslauf aus ihrer Dissertation bzw. ersetzen Sie die Seite(n) durch (eine) Platzhalterseite(n). Wird die Arbeit mit Ihrem Lebenslauf elektronisch veröffentlicht, ist eine nachträgliche Änderung der Datei nicht mehr möglich!
    Lizenzvergabe: Entscheiden Sie sich, welche Nutzungsrechte Sie den Lesenden einräumen wollen. Eine Übersicht finden Sie auf unseren Seiten zu Creative Commons (CC) Lizenzen. Wenn Sie sich für eine der CC-Lizenzen entscheiden, fügen Sie nach dem Deckblatt Ihrer Arbeit noch eine Seite zur vergebenen Lizenz ein. Hier finden Sie anpassbare Vorlage für die empfohlene offene Lizenz: CC-BY 4.0 International (diese erlaubt uneingeschränkt die Nachnutzung Ihrer Arbeit, wenn Sie zitiert werden). Weitere Informationen finden Sie unter Kontakt & FAQ.
    Embargo/Sperrfrist: Wenn Sie ein Embargo wählen, erfolgt die elektronische Veröffentlichung erst nach dem Ablauf einer Sperrfrist von maximal 12 Monaten. Eine Sperrfrist ist immer zu begründen. Eine Verlängerung der Sperrung ist formlos per Mail möglich. Eine nachträgliche Sperrung ist nicht möglich.
    Dateiformat: Konvertieren Sie Ihre Dissertation in das PDF/A-Format. Achten Sie darauf, dass alle Sicherheitseinstellungen wie Passwortschutz und ähnliches deaktiviert sind. Wenn für den Anhang Ihrer Arbeit andere Dateiformate erforderlich sind (z.B. Video- oder Audio-Dateien in MPEG, AVI oder WAV), wenden Sie sich bitte an uns. Eine Abgabe von USB-Sticks ist nicht möglich.
    Dateiname: Vergeben Sie einen kurzen Dateinamen in Kleinbuchstaben ohne Sonderzeichen, Umlaute oder Leerzeichen.
    Falsch: Dissertation_über_Ustilago_Maydis_ final_03-12-2006_Jürgen_Müller.PDF.
    Richtig: djm.pdf
    Anzahl der Dokumente: Ihre Arbeit sollte aus nur einer Datei bestehen. Wenn Sie aus mehreren Dateien (z.B. Kapitel) besteht, achten Sie bitte auf eine sinnvolle Benennung der einzelnen Dateien (z.B: kap01.pdf, kap02.pdf etc.), da diese später alphabetisch sortiert angezeigt werden.
    Ausdruck: Fertigen Sie die in der Bibliothek abzugebenden Druckexemplare aus der PDF/A-Version an. Überprüfen Sie, ob gedruckte und elektronische Version in Inhalt und Layout identisch sind.

  • Kumulative Dissertationen

    Bei einer kumulativen Dissertation ist die Publikationspflicht bereits durch die Veröffentlichung der einzelnen (Zeitschriften-)Artikel erfüllt. Der Universitätsbibliothek sind vier gedruckte Pflichtexemplare abzuliefern.
    Darüber hinaus bietet die Universitätsbibliothek eine kostenlose Veröffentlichung Ihrer kumulativen Dissertation auf dem Open-Access-Repositorium open_UMR an.
    Sie können entweder die komplette Dissertation über open_UMR veröffentlichen, in diesem Fall reduziert sich die Anzahl der gedruckten Pflichtexemplare auf zwei, oder Sie veröffentlichen lediglich den noch nicht publizierten Teil Ihrer Dissertation (Teilveröffentlichung).
    Sie können Ihre kumulative Dissertation auch dann veröffentlichen, wenn Sie bereits Teile davon über einen Verlag erstveröffentlicht haben (s. Zweitveröffentlichung)

  • Ältere Dissertationen finden

    Seit Gründung der Philipps-Universität im Jahre 1527 werden in der Universitätsbibliothek Marburger Dissertationen gesammelt. Die ältesten stammen aus dem 16. Jahrhundert.

    Der Bestand Marburger Dissertationen ist bis 1986 in den Scan-Katalogen des Marburger Altbestandes nachgewiesen und wird sukzessive für KatalogPlus bzw. OPAC katalogisiert. Alle Dissertationen ab 1987 sind im KatalogPlus/Opac verzeichnet. Es empfiehlt sich also bei der Recherche immer erst im KatalogPlus/OPAC zu recherchieren und dann ggf. in den Scan-Katalogen.

  • Dissertationen des Forschungscampus Mittelhessen

    Sollten Sie über den Forschungscampus Mittelhessen promoviert haben mit der Philipps-Universität Marburg als federführende Hochschule, fügen Sie bitte in Ihre Dissertation ein Impressum nach folgender Vorlage ein.

Kontakt
Universitätsbibliothek Marburg
Dissertations- und Tauschstelle
Deutschhausstr. 9
35037 Marburg

E-Mail:
Tel.: +49 6421 28-25187

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