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28.09.2020 Neu: Check-In für Arbeitsplatzbuchungen

Screenshot des Bildschirms beim Check-In
Foto: Udo Seifert

Ab 1.10.20 führen wir bei der elektronisch gestützten Arbeitsplatzbuchung eine neue Regelung ein: Jede/r Nutzer/in mit einer Arbeitsplatzbuchung muss sich beim Betreten des jeweiligen Bibliotheksstandortes an der Theke mit seinem Buchungscode einchecken. Dieser Check-In ist 30 Minuten vor bis 30 Minuten nach Beginn des Buchungszeitraums möglich. Alle Buchungen, die eine halbe Stunde nach ihrem Beginn nicht durch einen Check-In bestätigt wurden, verfallen und werden automatisch aus dem System gelöscht. Die Plätze stehen dann erneut für Buchungen zur Verfügung.

Damit hoffen wir, dass die Arbeitsplatzkapazitäten in den einzelnen Bibliotheken besser ausgeschöpft werden.

Bitte beachten Sie, dass ein Ausdruck des Buchungsbelegs weiterhin erforderlich ist, um eine einfache und störungsarme Kontrolle der Platzbelegung durch unser Personal zu gewährleisten.

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