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Vollmachten
Universitätsangehörige können andere Personen bevollmächtigen, Medien für sie auszuleihen und abzuholen. Diese Option richtet sich in erster Linie an Professorinnen und Professoren, die Ihre Studentischen Hilfskräfte mit der Abholung von Medien in der Bibliothek beauftragen möchten. Bitte füllen Sie zu Erteilung einer Vollmacht dieses Formular aus.
Die Vollmacht dient allein der Ausleihe von Freihandbestand und der Abholung von Medien, die der Vollmachtgeber bestellt oder vorgemerkt hat. Bestellungen und Vormerkungen durch den Vollmachtnehmer für den Vollmachtgeber sind nicht möglich. Alle E-mails gehen an den Vollmachtgeber, dieser trägt die alleinige Verantwortung für die ausgeliehenen Medien und die Einhaltung der Leihfristen. Vollmachten können zeitlich begrenzt werden.
Da die Selbstverbucher mit Vollmachten nicht umgehen können, wenden sich die Vollmachtnehmer zur Ausleihe bitte immer an die Theke. Sie benötigen zur Ausleihe nur ihren eigenen Leseausweis. Der Vollmachtgeber muss seinen Ausweis nicht weitergeben.