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Sexualisierte Belästigung und Gewalt

Sexualisierte Belästigung und Gewalt sind gravierende Verletzungen der Persönlichkeitsrechte und in der Universität und im außeruniversitären dienstlichen Umgang verboten.

Sexualisierte Belästigung am Studien- oder Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten gegen den Willen einer Person geschieht:

  • Witze mit sexuellem Bezug,
  • entwürdigende Bemerkungen über Personen, ihren Körper, ihr Verhalten oder ihr Intimleben,
  • obszöne Gesten und sonstige nonverbale Kommunikation,
  • verbale, bildliche oder elektronische Präsentation mit pornografischen oder sexistischen Inhalten,
  • Kopieren, Anwenden oder Nutzen von Computerprogrammen mit sexistischen Inhalten,
  • Handlungen und Aufforderungen zu sexuell bestimmten körperlichen Berührungen,
  • strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung. 

Über den Vertrauensrat der Philipps-Universität Marburg können Sie ein Beschwerdeverfahren einleiten. Alle Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Ohne Ihre Zustimmung werden keine entsprechenden Maßnahmen unternommen!

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Vertrauensrats oder in der „Richtlinie der Philipps-Universität zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt“

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