Hauptinhalt

PrIDE Projekt Fond der Stabsstelle Antidiskriminierung

Prävention, Intersektionalität, Diskriminierungsschutz, Empowerment

In unserer Gesellschaft sind Ungleichheiten und Diskriminierung für viele Menschen Teil ihres Alltags. Häufig überschneiden sich verschiedene Erfahrungen von Ausschluss, z.B. als junge behinderte Frau* Belästigungen ausgesetzt zu sein. Mit dem Begriff ‚intersektional‘ kommen die Berührungspunkte, Überschneidungen und Verknüpfungen solcher Erfahrungen in den Fokus.

Der Projekt-Fonds bietet allen Studierenden und Angestellten der Uni Marburg die Möglichkeit, sich mit diesen vielschichtigen Phänomenen auseinanderzusetzen. Alle Angehörigen der Universität sind herzlich eingeladen, sich um eine Fördersumme von max. 1000,00 € pro Antrag für ein Projekt zu bewerben, welches sich mit intersektionalen Themen, Fragestellungen und Perspektiven im Themenfeld Antidiskriminierung und/oder Diversität auseinandersetzt.

Besonders erwünscht ist die Einbeziehung von Betroffenen-Perspektiven, z.B. in Empowerment-Formaten, die über den Fonds beantragt und organisiert werden können. Auch studentische Projektanträge werden bevorzugt gefördert.

Der Fonds speist sich aus Mitteln der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität (ADiS).
Bei der Antragstellung erhalten Studierende bei Bedarf Unterstützung durch die Mitarbeiter*innen der ADiS.

Anträge können ab sofort fortlaufend gestellt werden, spätestens bis zum 30.11.2026.
Die Maßnahmen müssen bis zum 12.02.2027 umgesetzt werden.

Das Onlineformular zur Beantragung finden Sie hier

Bitte beachten Sie zunächst die folgenden Informationen, bevor Sie Ihren Antrag absenden.

  • Zielgruppe des Projekt-Fonds

    Antragsberechtigt sind alle Angehörigen der Universität Marburg. 
    Studierende benötigen eine zusätzliche Ansprechperson, die formal an die Universität Marburg mit einer Kostenstelle zur Abrechnung angebunden ist. Studierende können einen Antrag auch als Teil von Fachschaften, Hochschulgruppen, AStA-Referaten und Autonomen Referaten stellen.

  • Art der Förderung

    Beantragt werden können ausschließlich Sachmittel für Maßnahmen in Höhe von max. 1000,00 € pro Antrag.

    Nicht förderungsfähig sind:

    • Individuelle Förderung (Stellen von einzelnen Personen)

    • Wissenschaftliche Projekte

    • Bewirtungskosten

    Es werden grundsätzlich diejenigen Maßnahmen bevorzugt, die nicht aus anderen Quellen gefördert werden können (z.B. DFG-Mittel).

    Auslaufende oder bereits stattgefundenen Projekte (rückwirkende Finanzierung) werden nicht gefördert.

    Hinweis für Lehrende/Angestellte:
    Der maximale Fördersatz gilt inkl. SHK-Stellen, die im konkreten Zusammenhang mit der o.g. Zielsetzung stehen. Sofern das Projekt SHK-Stellen beinhaltet, sind die aktuellen Durchschnittswerte im Antrag zu berücksichtigen:
    https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/verwaltung/dezernat5/budget/durchschnittswerte

  • Förderentscheidung 

    Anträge können ab sofort fortlaufend gestellt werden, spätestens bis zum 30.11.2026.
    Ein internes Gremium entscheidet fortlaufend auf Basis der Antragsunterlagen über die Vergabe der Förderung.
    Das Gremium setzt sich zusammen aus der studentischen Vizepräsidentin, der Vizepräsidentin für Chancengleichheit und Karriereentwicklung, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, sowie der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität.

    Der Förderfonds ist nur begrenzt verfügbar. Förderentscheidungen können also nur vorbehaltlich noch verfügbarer Ressourcen getroffen werden.

  • Antragstellung 

    Die Anträge sind ausschließlich und vollständig über das Onlineformular einzureichen.

    Folgende Informationen sind für die online Antragstellung erforderlich:

    • Projektleitung: Name und Kontaktdaten der antragsstellenden Person

    • Angabe eines Projekttitels, Zielgruppe des Projekts und Laufzeit

    • universitäre Kostenstelle für die Überweisung der Mittel: Institut, Zentrum, Organisationseinheit

    • Begründung des Antrags (ca. 1 Seiten bzw. 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen) mit einer Beschreibung des Projekts bzw. der Maßnahme

    • Zeitplan

    • Finanzplan der einzelnen Kosten

    Unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

  • Allgemeine Hinweise zur Antragstellung 

    Die Fördersumme ist abhängig von dem tatsächlichen Sachbedarf. Sollten Reisekosten anfallen, so sind für die Kalkulation der Fahrt- und Flugkosten Tickets der 2. Klasse bzw. der Economy-Class zu Grunde zu legen. Reise- und Aufenthaltskosten müssen den realen Bedarf und die nach Ziel-/Herkunftsland unterschiedlichen Kosten berücksichtigen.
    Es sind unbedingt die Hinweise der Philipps-Universität zu Dienstreisen zu beachten:
    https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/verwaltung/dezernat2/personalabteilung/allgemeine-informationen/dienstreisen/hinweise

    Für die Organisation einer Veranstaltung sind grundsätzlich zuerst universitätseigene Ressourcen (Studierendenwerk, Räumlichkeiten etc.) zu nutzen.

  • Pflichten der antragstellenden Person 

    • Wurde ein Antrag auf Finanzierung auch an anderer Stelle eingereicht, ist dies mitzuteilen und zu erläutern.

    • Nach Abschluss des Projektes muss innerhalb von zwei Monaten ein schriftlicher Ergebnisbericht (2 Seiten) bei der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität eingereicht werden (adis@uni-marburg.de).

    • Die antragsstellende Person verpflichtet sich, alle Kosten ohne Aufforderung bis zum 12.02.2027 abzurechnen.

    • Bei Verausgabung, die nicht dem beantragten Zweck entspricht, kann die Förderung nachträglich widerrufen werden. In diesem Fall können die Fördermittel zurückgefordert werden.

    • Bei allen öffentlichkeitswirksamen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist immer auf die Unterstützung der Maßnahme durch den Projekt-Fonds 2026 PrIDE der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität hinzuweisen.

  • Kontakt

    Bei inhaltlichen, organisatorischen oder Fragen rund um die Finanzplanung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 

    Katharina Völsch

    Leitung der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität

    Ansprechperson für Antidiskriminierung

    06421-28 26446

     

    Matti Traußneck

    Mitarbeiterin der Stabsstelle Antidiskriminierung und Diversität